Steuerberater wechseln: So einfach läuft der Wechsel zu uns ab
Veröffentlicht am 28. August 2026
Von Dennis Baaten, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge
Viele Unternehmer sind mit ihrem Steuerberater nicht mehr zufrieden – wechseln aber trotzdem nicht.
Der häufigste Grund ist nicht einmal die Sorge, keinen besseren Steuerberater zu finden.
Es ist die Angst vor dem Wechsel selbst.
Was passiert mit meiner Buchhaltung? Wer überträgt die Daten? Was passiert mit der Lohnabrechnung? Muss ich meinen bisherigen Steuerberater selbst kontaktieren? Und kann ich überhaupt mitten im Jahr den Steuerberater wechseln?
Die gute Nachricht:
Ein Steuerberaterwechsel ist heute wesentlich einfacher, als viele Unternehmer denken.
Dank digitaler Prozesse können die bestehenden Mandantendaten in der Regel direkt vom bisherigen Steuerberater an uns übertragen werden. Ein Wechsel ist deshalb grundsätzlich auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.
Und um die Abstimmung mit Ihrem bisherigen Steuerberater kümmern wir uns.
Kann ich meinen Steuerberater während des laufenden Jahres wechseln?
Grundsätzlich: Ja.
Noch immer hält sich die Vorstellung, dass ein Steuerberaterwechsel am besten ausschließlich zum 1. Januar erfolgen sollte.
Früher hatte diese Empfehlung durchaus praktische Gründe. Buchhaltungsdaten mussten teilweise aufwendig übergeben, Salden abgestimmt und Unterlagen physisch ausgetauscht werden.
Durch die Digitalisierung hat sich dieser Prozess grundlegend verändert.
Wenn Ihr bisheriger Steuerberater ebenfalls mit den üblichen digitalen Systemen arbeitet, können die vorhandenen Mandantendaten elektronisch übertragen werden.
Dadurch kann ein Steuerberaterwechsel grundsätzlich auch unterjährig erfolgen.
Sie müssen also nicht bis zum nächsten Jahreswechsel bei einer Kanzlei bleiben, mit der Sie nicht mehr zufrieden sind.
Was passiert mit meiner bisherigen Buchhaltung?
Eine der häufigsten Sorgen beim Steuerberaterwechsel lautet:
„Müssen Sie meine gesamte Buchhaltung noch einmal neu erfassen?“
In aller Regel: nein.
Wir fordern den bestehenden Datenbestand bei Ihrem bisherigen Steuerberater an und übernehmen die vorhandenen Daten in unsere Systeme.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Finanzbuchhaltungsdaten
- Konten und Salden
- Debitoren und Kreditoren
- Anlagenbuchhaltung
- Lohnbuchführungsdaten
- relevante Stammdaten
- steuerliche Informationen und bisherige Auswertungen
Der entscheidende Vorteil:
Wir beginnen nicht wieder bei null.
Die bereits vorhandenen Daten bilden die Grundlage für unsere weitere Arbeit.
Wie lange dauert ein Steuerberaterwechsel?
Das hängt insbesondere davon ab, wie schnell die erforderlichen Daten durch die bisherige Kanzlei bereitgestellt werden können.
Unsere Erfahrung zeigt jedoch:
Häufig können wir bereits innerhalb von etwa drei Werktagen nach der Datenübernahme für ein neues Mandat arbeiten.
Das gilt grundsätzlich auch für die Übernahme einer bestehenden Lohnbuchführung.
Sollte es bei der Datenübertragung einmal zu Verzögerungen kommen, lassen wir Sie damit nicht allein.
Wenn beispielsweise Fristen oder Rückfragen des Finanzamts betroffen sind, kümmern wir uns um die notwendige Kommunikation und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Muss ich meinem alten Steuerberater selbst kündigen?
Die vertragliche Beendigung des bisherigen Mandats muss natürlich geklärt werden.
Die eigentliche fachliche Übergabe müssen Sie jedoch nicht selbst organisieren.
Sobald uns die erforderliche Vollmacht vorliegt, können wir Kontakt mit Ihrem bisherigen Steuerberater aufnehmen, uns legitimieren und den notwendigen Datenbestand anfordern.
Sie müssen also nicht zwischen zwei Steuerkanzleien vermitteln.
Wir kümmern uns um die fachliche Übergabe.
So läuft der Steuerberaterwechsel zu DBTax konkret ab
Wir haben den Wechsel bewusst so gestaltet, dass der Aufwand für neue Mandanten möglichst gering bleibt.
1. Erstgespräch
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch.
Dieses kann telefonisch, per Microsoft Teams oder persönlich stattfinden.
Dabei möchten wir zunächst Ihr Unternehmen kennenlernen.
Wir sprechen unter anderem darüber:
- Was macht Ihr Unternehmen?
- Wie ist Ihre Buchhaltung aktuell organisiert?
- Beschäftigen Sie Mitarbeiter?
- Welche Leistungen übernimmt Ihr bisheriger Steuerberater?
- Was funktioniert aktuell gut?
- Was möchten Sie verändern?
- Welche Erwartungen haben Sie an Ihre neue Steuerkanzlei?
So können wir beurteilen, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen.
2. Sie erhalten ein transparentes Honorarangebot
Auf Grundlage des Gesprächs erstellen wir unser Angebot für die zukünftige Zusammenarbeit.
Damit wissen Sie vor dem Wechsel, welche Leistungen wir übernehmen und welche Kosten damit verbunden sind.
Erst wenn für beide Seiten alles passt, beginnt der eigentliche Wechsel.
3. Digitales Onboarding
Nach Ihrer Zusage erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Zugang zu unserem digitalen Onboarding-Prozess.
Dort fragen wir die notwendigen Informationen zu Ihnen und Ihrem Unternehmen strukturiert ab.
Gleichzeitig werden die erforderlichen Vollmachten vorbereitet.
Sie prüfen und unterschreiben diese und senden sie an uns zurück.
Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir.
4. Wir kontaktieren Ihren bisherigen Steuerberater
Mit der entsprechenden Vollmacht können wir uns gegenüber Ihrer bisherigen Steuerkanzlei legitimieren.
Wir nehmen Kontakt auf und fordern die für die Fortführung des Mandats benötigten Daten an.
Sie müssen keine Buchhaltungsdaten selbst exportieren, keine komplizierten Datenpakete zusammenstellen und nicht zwischen alter und neuer Kanzlei vermitteln.
5. Übernahme der Buchhaltungs- und Lohndaten
Anschließend werden die vorhandenen Daten übernommen.
Bei einer digitalen Datenübertragung können große Teile des bisherigen Datenbestands unmittelbar weiterverwendet werden.
Das gilt sowohl für die Finanzbuchhaltung als auch für die Lohnbuchführung.
Wir prüfen anschließend, ob die benötigten Informationen vollständig vorliegen und ob für die weitere Bearbeitung noch etwas benötigt wird.
6. Wir können mit der Arbeit beginnen
Sobald uns der notwendige Datenbestand vorliegt, übernehmen wir die laufende steuerliche Betreuung.
Erfahrungsgemäß kann dies bei einer reibungslosen digitalen Übergabe sehr schnell erfolgen – häufig innerhalb weniger Werktage.
Für Sie bedeutet das:
Keine neue Buchhaltung. Keine komplizierte Datenmigration in Eigenregie. Keine Abstimmung zwischen zwei Steuerkanzleien.
Wir organisieren den Übergang.
Was passiert mit der Lohnbuchhaltung beim Steuerberaterwechsel?
Gerade Unternehmen mit Mitarbeitern haben häufig Sorge vor einem Wechsel.
Schließlich müssen Gehaltsabrechnungen pünktlich erstellt und Meldungen sowie Beitragsnachweise fristgerecht übermittelt werden.
Auch eine bestehende Lohnbuchführung kann jedoch grundsätzlich digital übernommen werden.
Wir stimmen die Übergabe so ab, dass die laufende Lohnabrechnung möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
Gerade bei einem unterjährigen Wechsel ist eine saubere Abstimmung zwischen bisheriger und neuer Kanzlei entscheidend.
Was ist bei einem Steuerberaterwechsel während des Jahres zu beachten?
Ein Wechsel während des laufenden Geschäftsjahres ist grundsätzlich möglich. Trotzdem gibt es einige Punkte, die bei der Übergabe sauber abgestimmt werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise:
- der letzte durch den bisherigen Steuerberater gebuchte Monat,
- bereits abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- offene Buchungsperioden,
- Lohnabrechnungen und Meldungen,
- offene Steuererklärungen und Jahresabschlüsse,
- laufende Fristen,
- Kommunikation mit dem Finanzamt,
- noch nicht abgeschlossene steuerliche Vorgänge.
Genau deshalb sollte der Wechsel nicht einfach durch einen Datenexport erfolgen.
Wir prüfen, wo die bisherige Kanzlei aufgehört hat und wo wir übernehmen müssen.
So soll vermieden werden, dass Aufgaben doppelt bearbeitet oder wichtige Vorgänge übersehen werden.
Was passiert, wenn bei der Übergabe etwas länger dauert?
Auch bei einer digitalen Datenübertragung kann es vorkommen, dass Unterlagen fehlen oder Rückfragen mit dem bisherigen Steuerberater notwendig sind.
Das ist kein Grund zur Sorge.
Wir kümmern uns um die Abstimmung.
Sollten steuerliche Fristen betroffen sein, prüfen wir die Situation und übernehmen – soweit erforderlich und möglich – auch die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Unser Ziel ist ein sauberer Übergang, ohne dass Sie sich selbst mit technischen oder steuerlichen Details beschäftigen müssen.
Wann ist ein Steuerberaterwechsel sinnvoll?
Nicht jeder Grund für Unzufriedenheit muss sofort zu einem Wechsel führen.
Wenn Sie jedoch dauerhaft das Gefühl haben, dass die Zusammenarbeit nicht mehr zu Ihrem Unternehmen passt, sollte ein Wechsel zumindest geprüft werden.
Typische Gründe sind beispielsweise:
- schlechte Erreichbarkeit
- lange Antwortzeiten
- fehlende Digitalisierung
- kaum betriebswirtschaftliche Beratung
- wenig proaktive Steuergestaltung
- unklare Zuständigkeiten
- fehlende Transparenz
- das Unternehmen ist gewachsen, die Betreuung aber nicht mitgewachsen
Ein Steuerberater sollte nicht nur Steuererklärungen erstellen.
Gerade für Unternehmer sollte er ein Ansprechpartner sein, der das Unternehmen versteht und steuerliche sowie wirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig mitdenkt.
Steuerberater wechseln in Mülheim an der Ruhr, Duisburg und dem Ruhrgebiet
Als digitale Steuerberatungskanzlei betreuen wir Unternehmen aus Mülheim an der Ruhr, Duisburg und dem gesamten Ruhrgebiet.
Dabei haben wir unseren Prozess für die Aufnahme neuer Mandate bewusst digital gestaltet.
Vom Erstgespräch über das Onboarding und die Vollmachten bis zur Datenübernahme möchten wir den Wechsel für Sie so unkompliziert wie möglich gestalten.
Sie entscheiden sich für die Zusammenarbeit.
Um den steuerlichen Übergang kümmern wir uns.
Fazit: Ein Steuerberaterwechsel ist heute einfacher als viele Unternehmer denken
Sie müssen nicht zwingend bis zum 1. Januar warten.
Durch die digitale Übertragung bestehender Buchhaltungs- und Lohndaten kann ein Steuerberaterwechsel grundsätzlich auch während des laufenden Geschäftsjahres erfolgen.
Der Ablauf bei DBTax ist einfach:
Kennenlernen → Angebot → digitales Onboarding → Vollmacht → Datenübernahme → Start der Zusammenarbeit.
Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir die Abstimmung mit der bisherigen Kanzlei und fordern die notwendigen Daten an.
Erfahrungsgemäß können wir bei einer reibungslosen Übergabe häufig bereits nach wenigen Werktagen mit der Betreuung beginnen.
Sie denken über einen Steuerberaterwechsel nach?
Dann sprechen Sie mit uns. In einem ersten Gespräch klären wir, wie Ihre aktuelle Buchhaltung organisiert ist, welche Leistungen Sie benötigen und wie ein Wechsel zu DBTax konkret ablaufen würde.





