Ein Ausgangsumsatz entsteht, wenn ein Unternehmen eine Lieferung oder sonstige Leistung ausführt. Der Begriff beschreibt den Umsatz aus Sicht des leistenden Unternehmens. Ausgangsumsätze können steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht im Inland steuerbar sein. Bei einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz schuldet grundsätzlich der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze wird mit der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsumsätzen verrechnet.
Was ist ein Ausgangsumsatz?
Ein Ausgangsumsatz ist ein Umsatz, den ein Unternehmen gegenüber einem Kunden ausführt. Dabei kann es sich um die Lieferung eines Gegenstands oder um eine sonstige Leistung handeln. Der Begriff betrachtet den Geschäftsvorgang aus Sicht des leistenden Unternehmens.
Aus Sicht des Kunden liegt derselbe Vorgang grundsätzlich als Eingangsumsatz vor. Verkauft beispielsweise ein Maschinenbauer eine Maschine, handelt es sich für ihn um einen Ausgangsumsatz. Für das Unternehmen, das die Maschine erwirbt, ist der Kauf ein Eingangsumsatz.
Der Begriff „Ausgangsumsatz“ wird vor allem in der Buchführung und in der umsatzsteuerlichen Praxis verwendet. Das Umsatzsteuergesetz spricht dagegen insbesondere von Lieferungen, sonstigen Leistungen und weiteren steuerbaren Umsätzen.
Wann ist ein Ausgangsumsatz umsatzsteuerbar?
Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG unterliegt eine Lieferung oder sonstige Leistung grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer, wenn sie:
von einem Unternehmer,
im Inland,
gegen Entgelt und
im Rahmen seines Unternehmens
ausgeführt wird.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Ausgangsumsatz in Deutschland nicht steuerbar sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der umsatzsteuerliche Leistungsort im Ausland befindet.
Ein steuerbarer Ausgangsumsatz ist nicht automatisch steuerpflichtig. Das Umsatzsteuergesetz enthält zahlreiche Steuerbefreiungen, etwa für bestimmte Heilbehandlungen, Finanzumsätze, Vermietungsleistungen oder grenzüberschreitende Lieferungen.
Welche Arten von Ausgangsumsätzen gibt es?
Ausgangsumsätze lassen sich umsatzsteuerlich insbesondere wie folgt einordnen:
Art des Ausgangsumsatzes
Umsatzsteuerliche Behandlung
Steuerpflichtiger Umsatz
Umsatzsteuer fällt grundsätzlich mit 19 Prozent oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent an
Steuerfreier Umsatz
Der Umsatz ist steuerbar, aber aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift von der Umsatzsteuer befreit
Nicht steuerbarer Umsatz
Der Umsatz unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer, beispielsweise weil der Leistungsort im Ausland liegt
Umsatz mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren
Umsatz eines Kleinunternehmers
Der Umsatz kann nach Maßgabe des § 19 UStG steuerfrei sein
Die richtige Einordnung hängt unter anderem von der Art der Leistung, dem Leistungsort, dem Kunden und möglichen Steuerbefreiungen ab.
Wie wird die Umsatzsteuer auf einen Ausgangsumsatz berechnet?
Für steuerpflichtige Ausgangsumsätze gilt grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Bestimmte Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Die maßgeblichen Steuersätze regelt § 12 UStG.
Beispiel
Ein Unternehmen verkauft Waren für netto 10.000 Euro. Der Umsatz unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent:
Nettoentgelt: 10.000 Euro
Umsatzsteuer: 1.900 Euro
Rechnungsbetrag: 11.900 Euro
Die Umsatzsteuer von 1.900 Euro stellt die Ausgangsumsatzsteuer des Unternehmens dar. Sie ist jedoch nicht zwingend in voller Höhe an das Finanzamt zu zahlen. Von ihr kann das Unternehmen die abzugsfähige Vorsteuer aus seinen Eingangsumsätzen abziehen.
Hat das Unternehmen im selben Voranmeldungszeitraum beispielsweise 700 Euro abzugsfähige Vorsteuer, ergibt sich vereinfacht folgende Zahllast:
1.900 Euro Umsatzsteuer – 700 Euro Vorsteuer = 1.200 Euro Umsatzsteuerzahllast
Übersteigt die abzugsfähige Vorsteuer die Umsatzsteuer auf die Ausgangsumsätze, kann sich stattdessen ein Erstattungsanspruch ergeben.
Wann entsteht die Umsatzsteuer?
Der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer entsteht, hängt insbesondere davon ab, ob das Unternehmen die Steuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet.
Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ausführung der Leistung und damit unabhängig davon, wann der Kunde die Rechnung bezahlt. Bei genehmigter Istbesteuerung entsteht die Steuer grundsätzlich erst mit Vereinnahmung des Entgelts.
Die Zahlung des Kunden ist daher nicht in jedem Fall maßgeblich für den Zeitpunkt der Steuerentstehung.
Wer schuldet die Umsatzsteuer?
Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer auf seinen steuerpflichtigen Ausgangsumsatz. In bestimmten Fällen verlagert § 13b UStG die Steuerschuld jedoch auf den Leistungsempfänger. Dieses Verfahren wird als Reverse Charge bezeichnet.
Das Reverse-Charge-Verfahren kann beispielsweise bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen, Bauleistungen oder Lieferungen bestimmter Gegenstände anzuwenden sein. Der leistende Unternehmer weist in diesen Fällen grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus.
Auch Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, weisen auf ihre hiernach steuerfreien Ausgangsumsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus.
Ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann nach § 14c UStG dennoch eine Steuerschuld auslösen.
Welche Bedeutung hat die Rechnung?
Die Rechnung dokumentiert den ausgeführten Ausgangsumsatz. Soweit eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht, müssen die gesetzlichen Anforderungen der §§ 14 und 14a UStG eingehalten werden.
Bei einem regulär steuerpflichtigen Umsatz enthält die Rechnung grundsätzlich das Nettoentgelt, den anzuwendenden Steuersatz und den Umsatzsteuerbetrag. Bei steuerfreien Umsätzen, Kleinunternehmerumsätzen oder einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gelten abweichende Anforderungen.
Die Umsatzsteuer darf daher nicht automatisch bei jedem Ausgangsumsatz gesondert ausgewiesen werden.
Wie werden Ausgangsumsätze gegenüber dem Finanzamt erklärt?
Unternehmer erfassen ihre Ausgangsumsätze grundsätzlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Abhängig von der Art des Umsatzes sind dabei unter anderem folgende Werte anzugeben:
steuerpflichtige Umsätze zu 19 Prozent,
steuerpflichtige Umsätze zu 7 Prozent,
steuerfreie Umsätze,
innergemeinschaftliche Lieferungen und
Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Aus der Umsatzsteuer auf die Ausgangsumsätze und der abzugsfähigen Vorsteuer ergibt sich grundsätzlich die Umsatzsteuer-Vorauszahlung oder ein Erstattungsbetrag. Zusätzlich sind die Umsätze in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berücksichtigen.
Ausgangsumsatz und Eingangsumsatz: Was ist der Unterschied?
Ausgangsumsatz
Eingangsumsatz
Das Unternehmen erbringt eine Leistung
Das Unternehmen empfängt eine Leistung
Das Unternehmen ist Lieferer oder Dienstleister
Das Unternehmen ist Kunde
Kann Ausgangsumsatzsteuer auslösen
Kann zum Vorsteuerabzug berechtigen
Wird regelmäßig in einer Ausgangsrechnung abgerechnet
Wird regelmäßig durch eine Eingangsrechnung dokumentiert
Ein Geschäftsvorgang kann somit gleichzeitig Ausgangsumsatz des leistenden Unternehmens und Eingangsumsatz des Kunden sein.
Häufig gestellte Fragen zum Ausgangsumsatz
Ist jeder Ausgangsumsatz steuerpflichtig?
Nein. Ein Ausgangsumsatz kann steuerpflichtig, steuerfrei oder in Deutschland nicht steuerbar sein. Zudem kann in bestimmten Fällen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden.
Muss auf jedem Ausgangsumsatz Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
Nein. Bei steuerfreien Umsätzen, der Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder dem Reverse-Charge-Verfahren darf beziehungsweise soll regelmäßig keine deutsche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
Was ist die Ausgangsumsatzsteuer?
Als Ausgangsumsatzsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze eines Unternehmens entfällt. Von ihr wird grundsätzlich die abzugsfähige Vorsteuer abgezogen.
Wann muss die Umsatzsteuer abgeführt werden?
Das hängt insbesondere von der Steuerentstehung, der Soll- oder Istbesteuerung und dem maßgeblichen Voranmeldungszeitraum ab. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet.
Ist eine Gutschrift ebenfalls ein Ausgangsumsatz?
Die umsatzsteuerliche Gutschrift ist lediglich eine besondere Form der Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Für denjenigen, der die Leistung ausführt, bleibt der zugrunde liegende Vorgang ein Ausgangsumsatz.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften im Zusammenhang mit Ausgangsumsätzen sind insbesondere:
Ein Ausgangsumsatz ist eine Lieferung oder sonstige Leistung aus Sicht des leistenden Unternehmens. Ob darauf deutsche Umsatzsteuer anfällt, lässt sich erst nach Prüfung der Steuerbarkeit, einer möglichen Steuerbefreiung und der Steuerschuldnerschaft beurteilen. Die richtige Einordnung ist entscheidend für Rechnung, Buchführung und Umsatzsteuererklärung.
Wenn’s komplex wird, kommt er richtig in Fahrt: Dennis ist nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer der Kanzlei, sondern auch Kopf und Herz hinter DBTax.
Nach dem Diplom in Wirtschaftswissenschaften an der Mercator School of Management führte ihn sein Weg konsequent weiter – über den Steuerfachwirt und das Steuerberaterexamen bis hin zum Fachberater für Unternehmensnachfolge.
Seine Leidenschaft? Probleme knacken. Am liebsten dort, wo andere nicht weiterwissen – ob bei komplexen steuerlichen Fragestellungen, betriebswirtschaftlichen Herausforderungen oder kniffligen Nachfolgelösungen. Dennis verbindet analytische Tiefe mit praxisnaher Beratung und denkt dabei nicht nur in Zahlen, sondern immer auch an die Menschen dahinter.
Als Kanzleigründer hat er nicht nur Strukturen aufgebaut, sondern auch ein Umfeld geschaffen, das auf Vertrauen, Eigenverantwortung und einem modernen Beratungsverständnis basiert. Immer mit einem offenen Ohr, klarer Kommunikation und dem Blick für das Machbare.
Privat zieht es ihn regelmäßig in die Ferne – zusammen mit seiner Frau Rebecca und Sohn Mika erkundet er leidenschaftlich gern exotische Ecken der Welt. Trotz Fernweh bleibt er tief verwurzelt: Als eingefleischter MSV-Fan schlägt sein Herz für den Fußball – und für das Ehrenamt. Seit 2024 engagiert er sich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender seines Herzensvereins, dem er seit Kindertagen verbunden ist.
Fachlich scharf, menschlich nahbar, strategisch denkend – Dennis Baaten ist nicht nur Steuerberater, sondern Brückenbauer zwischen Theorie und Praxis, Kanzlei und Mandant, Mensch und Zahlenwelt.
Raphael Fischer
Und da ist er – Raphael Fischer, der Stratege im Mittelfeld der Lohnabteilung!
Zwar nicht beim Anpfiff auf dem Platz, aber schon kurz nach Anstoß mit voller Leidenschaft ins Team von DBTax eingewechselt – und seitdem unverzichtbar in der Startelf.
Als Fachassistent Lohn & Gehalt kennt er jeden Spielzug im Steuer-, Sozialversicherungs- und Abrechnungssystem. Sein Spezialgebiet: Lohnoptimierung – das bedeutet: Mehr Netto für die Mitarbeiter, weniger Belastung für den Arbeitgeber und ein zufriedenes Team auf beiden Seiten.
Raphaels Formel: Sparen, ohne zu sparen – aber richtig! Dabei spielt er nicht auf Abwarten: Raphael denkt mit, informiert frühzeitig und geht proaktiv in die Offensive, bevor überhaupt Rückfragen entstehen. Sein Spielgerät? DATEV, Excel und jede Menge Know-How! Das Ganze kombiniert mit digitaler Präzision und dem Blick für die Lücke.
Abseits des Spielfelds verbringt Raphael die meiste Zeit mit seiner Frau und den beiden kleinen Mitspielern zuhause. Und wenn dann noch Zeit ist? MSV Duisburg mit voller Leidenschaft, auch wenn’s mal in die Verlängerung geht.
Sandra Honnef
Seit über 30 Jahren steht Sandra souverän auf dem Court der Buchhaltung – mit sicherer Vorhand in der Finanzbuchführung und einem Ass nach dem anderen beim Jahresabschluss.
Ihre Karriere begann 1995 mit dem Aufschlag zur Ausbildung als Steuerfachangestellte – und seither hat sie ihr Spiel kontinuierlich perfektioniert. Heute spielt sie auf Bundesliga-Niveau: zuverlässig, vorausschauend und mit beeindruckendem Fachgefühl.
In der Mixed-Zone der Mandantenkommunikation punktet sie mit ruhigem Auftreten, präzisem Spiel und jeder Menge Spielübersicht. Ob Einzelmatch bei komplexen Jahresabschlüssen oder im Team beim Doppel mit Kollegen – Sandra bleibt cool, liest das Spiel, erkennt Schwachstellen und bringt das Match zuverlässig nach Hause.
Ihr Motto: Kein Punktgewinn ohne saubere Vorbereitung! Ihr Schläger? DATEV, Erfahrung und ein analytischer Blick fürs Wesentliche. Ihre Spielweise? Ohne Show, aber mit maximalem Einsatz und absoluter Konstanz – eine, die die Mannschaft trägt, ohne große Worte zu verlieren.
Auch außerhalb des Platzes bleibt sie in Bewegung: mit Herzblut auf dem Tennisplatz und als glühende Anhängerin des MSV – da geht’s auch mal in die Verlängerung. Kurzum: eine echte Teamspielerin mit Rückgrat, Rückhand und Rundumsicht.
Patryk Schramke
Ob bergauf in der Finanzbuchhaltung, im Sprint durch die Jahresabschlüsse oder mit Weitblick bei der digitalen Taktikbesprechung – Patryk tritt seit über 20 Jahren zuverlässig in die Pedale der Steuerberatung.
Sein Weg begann mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten, doch das war nur der Startschuss für eine langjährige Tour durch unterschiedlichste Mandantenlandschaften.
Heute ist er nicht nur ein zuverlässiger Begleiter auf der beruflichen Etappe, sondern auch ein echter Mannschaftsspieler mit Beraterinstinkt: Mit Fachkenntnis, Einfühlungsvermögen und einer guten Portion Geduld findet er für jedes Anliegen die passende Gangschaltung – sei es im bilanzpolitischen Anstieg oder bei wirtschaftlichen Gegenwinden.
Sein zweites Standbein? Die IT! Wenn im digitalen Kanzleialltag mal der Reifen quietscht oder die Software ins Schleudern kommt, steigt er in den Sattel, schraubt, optimiert und bringt die Systeme wieder auf Touren – sowohl intern als auch bei den Mandanten. Privat geht’s sportlich weiter: Auf dem Rad tankt er Energie und tritt sich den Kopf frei – und beim Fußball fiebert er mit voller Leidenschaft mit, ob auf dem Platz oder vor dem Bildschirm. Einer, der Tempo liebt, aber mit Übersicht fährt – beruflich wie privat.
Kurzum: Ein Mann mit Rückgrat, Rennrad und Rundum-Blick – der nicht nur ankommt, sondern auch andere mitnimmt.
Leonie Winter
Frisch im Team, aber schon mitten im Geschehen: Leonie Winter ist Steuerfachangestellte mit echter DATEV-Leidenschaft und einem sicheren Händchen für Einkommensteuererklärungen – besonders dann, wenn es um Vermietung und Verpachtung geht.
Da blüht sie regelrecht auf: Belege sortieren, steuerliche Details prüfen, optimale Ergebnisse für die Mandanten herausholen – für Leonie mehr Herzenssache als Pflicht.
Mit ihrer ruhigen, strukturierten Art und einem offenen Ohr für Fragen schafft sie schnell Vertrauen – nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei komplexeren Sachverhalten. Dabei kombiniert sie fachliche Sorgfalt mit digitalem Know-how und einer ordentlichen Portion Engagement.
Nach Feierabend geht’s für sie gern ins Fitnessstudio – oder direkt in die heimische Backstube, wo neue Rezepte ausprobiert werden. Wenn der Ofen dann warm läuft, liegt ihr Pudel Mauzi entspannt in der Ecke und beobachtet das Geschehen mit wachsamem Blick. Auch Bücher verschlingt Leonie mit Begeisterung – am liebsten mit einer Tasse Tee und Mauzi als Lesebegleitung.
Ob in der Kanzlei oder in der Freizeit: Leonie ist verlässlich, gewissenhaft und bringt frischen Wind ins Team – eine Steuerfachangestellte mit Biss, Balance und ganz viel Bauchgefühl.
Philipp Albrecht
Unser Mann mit dem perfekten Schwung für Jahresabschlüsse und Kanzleiorganisation.
Seit fünf Jahren im Spiel, mit klarem Kurs auf den Steuerfachwirt – Philipp Albrecht ist kein Mann für halbe Sachen. Ob beim Jahresabschluss, im Organisations-Backoffice oder auf dem Grün: Präzision, Überblick und Konzentration sind sein Markenzeichen.
Seine Lieblingsdisziplin im Berufsalltag? Die Erstellung von Jahresabschlüssen – sauber vorbereitet, sauber abgeschlossen. Punktlandung auf dem Grün der Bilanz.
Aber Philipp punktet nicht nur fachlich: Mit seinem Organisationstalent bringt er Struktur in die Abläufe der Kanzlei, sorgt für reibungslose Prozesse und hat auch abseits der klassischen Steuerberatung stets das große Ganze im Blick. Ein echter Teamplayer, der lieber Lösungen findet als Probleme zu verwalten – verlässlich, vorausschauend und mit ruhiger Hand.
Und dann ist da noch der Golfsport – seine persönliche Ruhezone und Trainingsplatz in Sachen Fokus und Geduld. Dort, wo andere Bälle verlieren, bleibt Philipp gelassen. Ob mit dem Driver auf dem Fairway oder beim sensiblen Putten – jeder Schlag ist wohlüberlegt, strategisch platziert und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Eigenschaften, die man auch in seinen Jahresabschlüssen wiederfindet.
Privat ist Philipp Familienmensch durch und durch: Am liebsten verbringt er Zeit mit seiner Frau und den beiden Kindern – und wenn dann noch Energie übrig ist, engagiert er sich aktiv in mehreren Vereinen. Einer, der nicht nur beruflich Verantwortung übernimmt, sondern auch im echten Leben.
Kurzum: Ein Mann mit Haltung, Handschuh – und dem richtigen Schwung für Kanzlei und Karriere.
Jens Schulz
Seit über 25 Jahren spielt Jens in der Profiliga der Steuerfachangestellten – routiniert, erfahren und mit einem klaren Blick fürs Wesentliche.
Seine Stärken: Bilanzsicherheit, präzise Buchführung und das Gespür für die richtigen Spielzüge im Steuerrecht.
Im Kanzlei-Team überzeugt Jens mit Erfahrung, Ruhe und Genauigkeit. Ob Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen oder komplexe Sachverhalte – er bringt die Sicherheit des alten Hasen mit, kombiniert mit vorausschauendem Handeln. Kurz gesagt: Einer, auf den man sich verlassen kann, egal ob Grundlinie oder Netzspiel.
Und wenn es um Sport geht, macht ihm so schnell niemand etwas vor: Fußball, Laufen, Tennis – dazu Badminton und Tischtennis. Keiner seiner Kollegen konnte ihn bisher bezwingen, der Floyd Mayweather der Kanzlei.
Privat steht für Jens die Familie an erster Stelle. Darüber hinaus engagiert er sich ehrenamtlich im Verein und anderen sozialen Bereichen mit großem Herzen und tiefem Verantwortungsbewusstsein. Auf dem Weg ins Büro begleitet ihn meist ein spannender Podcast – so bleibt er nicht nur sportlich, sondern auch geistig immer in Bewegung.
Sein Motto: Einsatz mit Köpfchen – ungeschlagen im Sport, souverän im Beruf.
Sarah Krokier
Unsere kreative Zielspielerin!
Zielstrebig, kreativ und mit jeder Menge Biss – so kennt man Sarah in der Kanzlei. Wo andere den Ball lieber querlegen, geht sie mutig in die Tiefe. Mit ihrem klaren Kopf und frischen Ideen bringt sie neue Ansätze ins Spiel und sorgt dafür, dass das Team immer wieder punktet.
Als eingefleischter Schalke-Fan hat sie das Durchhaltevermögen quasi im Blut: Rückschläge bringen sie nicht aus der Ruhe – im Gegenteil, sie spornen sie nur an, noch mehr Gas zu geben. Diese Hartnäckigkeit zeigt sie auch im Kanzleialltag: Aufgaben zieht sie konsequent bis zum Ende durch, immer mit dem Anspruch, das Beste herauszuholen.
Abseits des Spielfelds findet man Sarah oft in der Küche – beim Backen lebt sie ihre kreative Ader aus. Ob detailverliebte Torten oder neue Rezepte: Mit derselben Leidenschaft wie im Job zaubert sie Ergebnisse, die Eindruck hinterlassen.
Kurzum: Sarah bringt Teamgeist, Zielstrebigkeit und Ausdauer zusammen – eine echte Verstärkung auf und neben dem Platz.
Vinusha Visvanathan
Teamplayerin durch und durch!
Hilfsbereit, zuverlässig und immer mit einem offenen Ohr – so kennt man Vinusha in der Kanzlei. Mit ihrer aufgeschlossenen Art bringt sie nicht nur frischen Wind ins Team, sondern sorgt auch dafür, dass sich Mandanten und Kollegen jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Kreativität ist ihre Stärke: Ob im Finden praktischer Lösungen oder beim präzisen Arbeiten – Vinusha hat den Blick fürs Detail und das Talent, auch komplexe Aufgaben strukturiert und verlässlich zu meistern. Dabei steht sie jederzeit für ihre Kollegen ein und packt genau da an, wo Unterstützung gebraucht wird.
Abseits des Arbeitsalltags verbringt Vinusha am liebsten Zeit mit ihrer Familie und Freunden. Ihre kreative Seite lebt sie beim Häkeln aus – egal ob kleine Accessoires oder größere Projekte, sie liebt es, mit verschiedenen Ideen und Formen zu experimentieren und etwas Eigenes zu schaffen.
Kurz gesagt: Vinusha verbindet Hilfsbereitschaft, Kreativität und Zuverlässigkeit zu einer Kombination, die unser Team noch stärker macht.
Irmgard Schade – die gute Seele im Hintergrund!
Irmgard sorgt dafür, dass im Kanzleialltag alles stimmt, bevor andere überhaupt ihren Arbeitsplatz erreichen. Mit ihrem Blick fürs Detail und ihrem hohen Anspruch an Ordnung und Sauberkeit schafft sie eine Umgebung, in der konzentriertes Arbeiten erst möglich wird.
Im Bereich Büromanagement und Facility-Management hält Irmgard die Kanzleiräume in Bestform. Sie kümmert sich zuverlässig darum, dass Arbeitsplätze, Gemeinschaftsbereiche und Besprechungsräume stets gepflegt und einladend sind. Unauffällig, aber unverzichtbar – denn eine professionelle Kanzlei beginnt mit einem Umfeld, in dem sich Mitarbeiter und Mandanten wohlfühlen.
Ihre Arbeit erledigt sie mit großer Sorgfalt, Verlässlichkeit und einem festen Qualitätsanspruch. Genau diese Konstanz macht sie zu einer wichtigen Stütze im täglichen Kanzleibetrieb.
Kurz gesagt: Irmgard hält unserer Kanzlei den Rücken frei – Tag für Tag, mit Ruhe, Engagement und einem feinen Gespür für Ordnung.