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Ausgangsumsatz

13. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ein Ausgangsumsatz entsteht, wenn ein Unternehmen eine Lieferung oder sonstige Leistung ausführt. Der Begriff beschreibt den Umsatz aus Sicht des leistenden Unternehmens. Ausgangsumsätze können steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht im Inland steuerbar sein. Bei einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz schuldet grundsätzlich der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze wird mit der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsumsätzen verrechnet.

Was ist ein Ausgangsumsatz?

Ein Ausgangsumsatz ist ein Umsatz, den ein Unternehmen gegenüber einem Kunden ausführt. Dabei kann es sich um die Lieferung eines Gegenstands oder um eine sonstige Leistung handeln. Der Begriff betrachtet den Geschäftsvorgang aus Sicht des leistenden Unternehmens.

Aus Sicht des Kunden liegt derselbe Vorgang grundsätzlich als Eingangsumsatz vor. Verkauft beispielsweise ein Maschinenbauer eine Maschine, handelt es sich für ihn um einen Ausgangsumsatz. Für das Unternehmen, das die Maschine erwirbt, ist der Kauf ein Eingangsumsatz.

Der Begriff „Ausgangsumsatz“ wird vor allem in der Buchführung und in der umsatzsteuerlichen Praxis verwendet. Das Umsatzsteuergesetz spricht dagegen insbesondere von Lieferungen, sonstigen Leistungen und weiteren steuerbaren Umsätzen.

Wann ist ein Ausgangsumsatz umsatzsteuerbar?

Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG unterliegt eine Lieferung oder sonstige Leistung grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer, wenn sie:

  • von einem Unternehmer,
  • im Inland,
  • gegen Entgelt und
  • im Rahmen seines Unternehmens

ausgeführt wird.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Ausgangsumsatz in Deutschland nicht steuerbar sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der umsatzsteuerliche Leistungsort im Ausland befindet.

Ein steuerbarer Ausgangsumsatz ist nicht automatisch steuerpflichtig. Das Umsatzsteuergesetz enthält zahlreiche Steuerbefreiungen, etwa für bestimmte Heilbehandlungen, Finanzumsätze, Vermietungsleistungen oder grenzüberschreitende Lieferungen.

Welche Arten von Ausgangsumsätzen gibt es?

Ausgangsumsätze lassen sich umsatzsteuerlich insbesondere wie folgt einordnen:

Art des AusgangsumsatzesUmsatzsteuerliche Behandlung
Steuerpflichtiger UmsatzUmsatzsteuer fällt grundsätzlich mit 19 Prozent oder dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent an
Steuerfreier UmsatzDer Umsatz ist steuerbar, aber aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift von der Umsatzsteuer befreit
Nicht steuerbarer UmsatzDer Umsatz unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer, beispielsweise weil der Leistungsort im Ausland liegt
Umsatz mit Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersDer Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren
Umsatz eines KleinunternehmersDer Umsatz kann nach Maßgabe des § 19 UStG steuerfrei sein

Die richtige Einordnung hängt unter anderem von der Art der Leistung, dem Leistungsort, dem Kunden und möglichen Steuerbefreiungen ab.

Wie wird die Umsatzsteuer auf einen Ausgangsumsatz berechnet?

Für steuerpflichtige Ausgangsumsätze gilt grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Bestimmte Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Die maßgeblichen Steuersätze regelt § 12 UStG.

Beispiel

Ein Unternehmen verkauft Waren für netto 10.000 Euro. Der Umsatz unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent:

  • Nettoentgelt: 10.000 Euro
  • Umsatzsteuer: 1.900 Euro
  • Rechnungsbetrag: 11.900 Euro

Die Umsatzsteuer von 1.900 Euro stellt die Ausgangsumsatzsteuer des Unternehmens dar. Sie ist jedoch nicht zwingend in voller Höhe an das Finanzamt zu zahlen. Von ihr kann das Unternehmen die abzugsfähige Vorsteuer aus seinen Eingangsumsätzen abziehen.

Hat das Unternehmen im selben Voranmeldungszeitraum beispielsweise 700 Euro abzugsfähige Vorsteuer, ergibt sich vereinfacht folgende Zahllast:

1.900 Euro Umsatzsteuer – 700 Euro Vorsteuer = 1.200 Euro Umsatzsteuerzahllast

Übersteigt die abzugsfähige Vorsteuer die Umsatzsteuer auf die Ausgangsumsätze, kann sich stattdessen ein Erstattungsanspruch ergeben.

Wann entsteht die Umsatzsteuer?

Der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer entsteht, hängt insbesondere davon ab, ob das Unternehmen die Steuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet.

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ausführung der Leistung und damit unabhängig davon, wann der Kunde die Rechnung bezahlt. Bei genehmigter Istbesteuerung entsteht die Steuer grundsätzlich erst mit Vereinnahmung des Entgelts.

Die Zahlung des Kunden ist daher nicht in jedem Fall maßgeblich für den Zeitpunkt der Steuerentstehung.

Wer schuldet die Umsatzsteuer?

Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer auf seinen steuerpflichtigen Ausgangsumsatz. In bestimmten Fällen verlagert § 13b UStG die Steuerschuld jedoch auf den Leistungsempfänger. Dieses Verfahren wird als Reverse Charge bezeichnet.

Das Reverse-Charge-Verfahren kann beispielsweise bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen, Bauleistungen oder Lieferungen bestimmter Gegenstände anzuwenden sein. Der leistende Unternehmer weist in diesen Fällen grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus.

Auch Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, weisen auf ihre hiernach steuerfreien Ausgangsumsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus.

Ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann nach § 14c UStG dennoch eine Steuerschuld auslösen.

Welche Bedeutung hat die Rechnung?

Die Rechnung dokumentiert den ausgeführten Ausgangsumsatz. Soweit eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht, müssen die gesetzlichen Anforderungen der §§ 14 und 14a UStG eingehalten werden.

Bei einem regulär steuerpflichtigen Umsatz enthält die Rechnung grundsätzlich das Nettoentgelt, den anzuwendenden Steuersatz und den Umsatzsteuerbetrag. Bei steuerfreien Umsätzen, Kleinunternehmerumsätzen oder einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gelten abweichende Anforderungen.

Die Umsatzsteuer darf daher nicht automatisch bei jedem Ausgangsumsatz gesondert ausgewiesen werden.

Wie werden Ausgangsumsätze gegenüber dem Finanzamt erklärt?

Unternehmer erfassen ihre Ausgangsumsätze grundsätzlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Abhängig von der Art des Umsatzes sind dabei unter anderem folgende Werte anzugeben:

  • steuerpflichtige Umsätze zu 19 Prozent,
  • steuerpflichtige Umsätze zu 7 Prozent,
  • steuerfreie Umsätze,
  • innergemeinschaftliche Lieferungen und
  • Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

Aus der Umsatzsteuer auf die Ausgangsumsätze und der abzugsfähigen Vorsteuer ergibt sich grundsätzlich die Umsatzsteuer-Vorauszahlung oder ein Erstattungsbetrag. Zusätzlich sind die Umsätze in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berücksichtigen.

Ausgangsumsatz und Eingangsumsatz: Was ist der Unterschied?

AusgangsumsatzEingangsumsatz
Das Unternehmen erbringt eine LeistungDas Unternehmen empfängt eine Leistung
Das Unternehmen ist Lieferer oder DienstleisterDas Unternehmen ist Kunde
Kann Ausgangsumsatzsteuer auslösenKann zum Vorsteuerabzug berechtigen
Wird regelmäßig in einer Ausgangsrechnung abgerechnetWird regelmäßig durch eine Eingangsrechnung dokumentiert

Ein Geschäftsvorgang kann somit gleichzeitig Ausgangsumsatz des leistenden Unternehmens und Eingangsumsatz des Kunden sein.

Häufig gestellte Fragen zum Ausgangsumsatz

Ist jeder Ausgangsumsatz steuerpflichtig?

Nein. Ein Ausgangsumsatz kann steuerpflichtig, steuerfrei oder in Deutschland nicht steuerbar sein. Zudem kann in bestimmten Fällen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden.

Muss auf jedem Ausgangsumsatz Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Nein. Bei steuerfreien Umsätzen, der Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder dem Reverse-Charge-Verfahren darf beziehungsweise soll regelmäßig keine deutsche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.

Was ist die Ausgangsumsatzsteuer?

Als Ausgangsumsatzsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze eines Unternehmens entfällt. Von ihr wird grundsätzlich die abzugsfähige Vorsteuer abgezogen.

Wann muss die Umsatzsteuer abgeführt werden?

Das hängt insbesondere von der Steuerentstehung, der Soll- oder Istbesteuerung und dem maßgeblichen Voranmeldungszeitraum ab. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet.

Ist eine Gutschrift ebenfalls ein Ausgangsumsatz?

Die umsatzsteuerliche Gutschrift ist lediglich eine besondere Form der Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Für denjenigen, der die Leistung ausführt, bleibt der zugrunde liegende Vorgang ein Ausgangsumsatz.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften im Zusammenhang mit Ausgangsumsätzen sind insbesondere:

Fazit

Ein Ausgangsumsatz ist eine Lieferung oder sonstige Leistung aus Sicht des leistenden Unternehmens. Ob darauf deutsche Umsatzsteuer anfällt, lässt sich erst nach Prüfung der Steuerbarkeit, einer möglichen Steuerbefreiung und der Steuerschuldnerschaft beurteilen. Die richtige Einordnung ist entscheidend für Rechnung, Buchführung und Umsatzsteuererklärung.