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BEPS-Projekt

13. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“, auf Deutsch Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Das BEPS-Projekt ist eine gemeinsame Initiative der OECD und der G20 gegen steuerlich motivierte Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen.

Das ursprüngliche Maßnahmenpaket umfasst 15 Aktionspunkte. Sie betreffen unter anderem hybride Gestaltungen, die Zinsschranke, Verrechnungspreise, den Abkommensmissbrauch und die steuerliche Transparenz.

Die Ergebnisse des Projekts sind nicht automatisch unmittelbar geltendes Recht. Sie müssen abhängig von der Maßnahme durch nationale Gesetze, Doppelbesteuerungsabkommen oder multilaterale Vereinbarungen umgesetzt werden.

Vier Aktionspunkte enthalten internationale Mindeststandards, deren Umsetzung durch gegenseitige Überprüfungen begleitet wird.

Das sogenannte BEPS-2.0-Projekt ergänzt die ursprünglichen Maßnahmen durch das Zwei-Säulen-Modell zur Besteuerung der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft.


Was bedeutet BEPS?

BEPS ist die Abkürzung für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Begriff bezeichnet Gestaltungen, durch die international tätige Unternehmen steuerpflichtige Gewinne verkürzen oder in Staaten mit niedriger beziehungsweise fehlender Besteuerung verlagern.

Solche Ergebnisse können insbesondere entstehen, wenn nationale Steuersysteme nicht aufeinander abgestimmt sind oder die Verteilung von Besteuerungsrechten nicht mehr zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten passt.

Typische BEPS-Risiken bestehen beispielsweise bei:

  • Zahlungen an niedrig besteuerte Konzerngesellschaften,
  • hybriden Finanzierungsinstrumenten,
  • überhöhten konzerninternen Zinszahlungen,
  • der Verlagerung immaterieller Wirtschaftsgüter,
  • künstlich vermiedenen Betriebsstätten und
  • missbräuchlich eingesetzten Doppelbesteuerungsabkommen.

Nicht jede grenzüberschreitende Steuerplanung ist missbräuchlich. Das BEPS-Projekt richtet sich insbesondere gegen Gestaltungen, die Lücken und Abstimmungsprobleme zwischen verschiedenen Steuerordnungen ausnutzen.

Was ist das BEPS-Projekt?

Das BEPS-Projekt ist eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Staaten.

OECD und G20 legten im Jahr 2013 einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen vor. Im Jahr 2015 wurden die wesentlichen Abschlussberichte veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen insbesondere:

  • Gewinnverlagerungen erschweren,
  • die Besteuerung stärker an wirtschaftlicher Tätigkeit und Wertschöpfung ausrichten,
  • die Transparenz gegenüber den Finanzverwaltungen erhöhen,
  • den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen verhindern und
  • grenzüberschreitende Besteuerungskonflikte wirksamer lösen.

Das Projekt richtet sich in erster Linie an Staaten. Diese setzen die Ergebnisse durch nationale Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Änderungen ihrer Doppelbesteuerungsabkommen um.

Warum wurde das BEPS-Projekt entwickelt?

International tätige Unternehmensgruppen können ihre Geschäftstätigkeit, Finanzierung und Rechteverwertung über mehrere Staaten verteilen. Die nationalen Steuerordnungen knüpfen dabei teilweise an unterschiedliche rechtliche oder wirtschaftliche Merkmale an.

Solche Unterschiede können dazu führen, dass:

  • Aufwendungen in einem Staat abzugsfähig sind, ohne dass die korrespondierenden Erträge in einem anderen Staat besteuert werden,
  • derselbe Aufwand mehrfach steuerlich berücksichtigt wird,
  • Gewinne einer Gesellschaft mit geringer wirtschaftlicher Substanz zugeordnet werden oder
  • ein Unternehmen trotz erheblicher Marktaktivitäten keine steuerliche Betriebsstätte im betreffenden Staat besitzt.

Das BEPS-Projekt soll solche Lücken und Qualifikationskonflikte verringern, ohne legitime grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu verhindern.

Welche 15 Aktionspunkte umfasst das BEPS-Projekt?

Das ursprüngliche BEPS-Maßnahmenpaket besteht aus folgenden 15 Aktionspunkten:

AktionGegenstandWesentlicher Inhalt
1Digitale WirtschaftUntersuchung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung
2Hybride GestaltungenNeutralisierung von Besteuerungsunterschieden aufgrund abweichender rechtlicher Einordnungen
3HinzurechnungsbesteuerungEntwicklung wirksamer Regeln für beherrschte ausländische Gesellschaften
4ZinsabzugBegrenzung übermäßiger Zinsabzüge und anderer Finanzierungsaufwendungen
5Schädliche SteuerpraktikenBekämpfung schädlicher Präferenzregelungen und Verbesserung des Informationsaustauschs
6AbkommensmissbrauchVerhinderung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen
7BetriebsstättenVerhinderung der künstlichen Umgehung eines Betriebsstättenstatus
8Immaterielle WerteAusrichtung der Verrechnungspreisergebnisse an der Wertschöpfung bei immateriellen Werten
9Risiken und KapitalVerrechnungspreisregeln für die Zuordnung von Risiken und Kapital
10Sonstige risikoreiche TransaktionenVerrechnungspreisregeln für weitere gewinnverkürzende Konzerngestaltungen
11BEPS-DatenanalyseMessung und wirtschaftliche Analyse von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
12OffenlegungspflichtenEntwicklung von Regeln zur Meldung aggressiver Steuergestaltungen
13VerrechnungspreisdokumentationMaster File, Local File und Country-by-Country Reporting
14StreitbeilegungVerbesserung der Verständigungs- und Streitbeilegungsverfahren
15Multilaterales InstrumentGleichzeitige Änderung zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen

Die Aktionspunkte 8 bis 10 werden häufig gemeinsam betrachtet. Ihr Ziel besteht darin, die Ergebnisse der Verrechnungspreise stärker an den tatsächlichen Funktionen, eingesetzten Wirtschaftsgütern und übernommenen Risiken auszurichten.

Welche BEPS-Mindeststandards gibt es?

Nicht alle BEPS-Empfehlungen haben dieselbe Verbindlichkeit. Für vier Aktionspunkte wurden internationale Mindeststandards vereinbart:

  1. Aktion 5: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken,
  2. Aktion 6: Verhinderung von Abkommensmissbrauch,
  3. Aktion 13: Country-by-Country Reporting und
  4. Aktion 14: Verbesserung der Streitbeilegung.

Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich, diese Mindeststandards umzusetzen. Die Umsetzung wird im Rahmen sogenannter Peer Reviews gegenseitig überprüft.

Andere Aktionspunkte enthalten gemeinsame Ansätze, Empfehlungen oder Musterregelungen. Ihre konkrete Ausgestaltung kann sich deshalb zwischen den Staaten unterscheiden.

Was ist das Inclusive Framework on BEPS?

Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS ist das internationale Gremium, in dem Staaten und Steuerjurisdiktionen an der Umsetzung und Weiterentwicklung der BEPS-Maßnahmen zusammenarbeiten.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Überprüfung der BEPS-Mindeststandards,
  • Weiterentwicklung internationaler Steuerregeln,
  • Veröffentlichung von Anwendungshinweisen,
  • Unterstützung der beteiligten Staaten und
  • Arbeit am Zwei-Säulen-Modell.

Die Mitglieder des Inclusive Framework sind nicht auf die OECD- und G20-Staaten beschränkt. Dadurch sollen auch Schwellen- und Entwicklungsländer an der Entwicklung internationaler Steuerstandards mitwirken.

Was ist das Multilaterale Instrument?

Das Multilaterale Instrument, kurz MLI, beruht auf Aktion 15 des BEPS-Projekts. Seine vollständige Bezeichnung lautet „Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“.

Das MLI ist kein OECD-Musterabkommen. Es ist ein eigenständiger multilateraler Vertrag, durch den bestimmte Regelungen bestehender bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden können.

Das Instrument betrifft insbesondere:

  • die Verhinderung von Abkommensmissbrauch,
  • bestimmte Betriebsstättenregelungen,
  • hybride Gestaltungen und
  • Verständigungsverfahren.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird nur insoweit durch das MLI geändert, wie beide Vertragsstaaten es als erfasstes Abkommen benannt und miteinander übereinstimmende Optionen gewählt haben. Das MLI muss deshalb stets zusammen mit dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und den Erklärungen beider Staaten gelesen werden.

Weitere Informationen stellt die OECD zum BEPS Multilateral Instrument bereit.

Wie wurde das BEPS-Projekt in Deutschland umgesetzt?

Deutschland hat zahlreiche Ergebnisse des BEPS-Projekts in das nationale Steuerrecht und seine Doppelbesteuerungsabkommen übernommen.

Beispiele sind insbesondere:

  • die Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation,
  • das Country-by-Country Reporting nach § 138a AO,
  • Regelungen gegen hybride Gestaltungen,
  • die Lizenzschranke nach § 4j EStG,
  • Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz,
  • Regelungen gegen den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen und
  • die Umsetzung abkommensbezogener Maßnahmen durch das MLI.

Die deutschen Regelungen können über die ursprünglichen OECD-Empfehlungen hinausgehen oder diese in einer eigenständigen Form umsetzen. Für Unternehmen ist daher nicht allein der jeweilige BEPS-Bericht, sondern vor allem das anwendbare deutsche Gesetz maßgeblich.

Was bedeutet BEPS für Verrechnungspreise?

Das BEPS-Projekt hat die Anforderungen an konzerninterne Verrechnungspreise und deren Dokumentation erheblich weiterentwickelt.

Unternehmensgruppen müssen insbesondere nachvollziehbar darstellen:

  • welche Konzerngesellschaft welche Funktionen ausübt,
  • welche Wirtschaftsgüter eingesetzt werden,
  • welche Gesellschaft wirtschaftlich relevante Risiken kontrolliert,
  • wie immaterielle Werte entwickelt und verwertet werden und
  • wie die konzerninternen Preise bestimmt wurden.

Eine vertragliche Risikozuordnung allein ist nicht immer entscheidend. Sie muss grundsätzlich mit dem tatsächlichen Verhalten der beteiligten Unternehmen und ihrer Fähigkeit zur Kontrolle und finanziellen Übernahme des Risikos übereinstimmen.

Was ist das Country-by-Country Reporting?

Das Country-by-Country Reporting beruht auf Aktion 13 des BEPS-Projekts. Große multinationale Unternehmensgruppen müssen dabei für die beteiligten Steuerjurisdiktionen bestimmte Kennzahlen zusammenstellen.

Dazu gehören insbesondere Angaben zu:

  • Umsatzerlösen,
  • Gewinnen oder Verlusten,
  • gezahlten und entstandenen Ertragsteuern,
  • Beschäftigten,
  • materiellen Vermögenswerten und
  • den wesentlichen Tätigkeiten der Konzerngesellschaften.

Die Berichte sollen den Finanzverwaltungen eine erste Einschätzung grenzüberschreitender Steuerrisiken ermöglichen. Sie ersetzen keine vollständige Verrechnungspreisdokumentation.

In Deutschland ist die länderbezogene Berichterstattung insbesondere in § 138a AO geregelt.

Was ist BEPS 2.0?

Als BEPS 2.0 wird die Weiterentwicklung des internationalen Steuerrahmens durch das Zwei-Säulen-Modell bezeichnet. Es reagiert insbesondere auf die Herausforderungen einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft.

BEPS 2.0 ist vom ursprünglichen Paket der 15 Aktionspunkte zu unterscheiden.

Säule 1

Säule 1 betrifft die Verteilung von Besteuerungsrechten bei besonders großen und profitablen multinationalen Unternehmensgruppen.

Ein Teil der Gewinne soll unter bestimmten Voraussetzungen auch solchen Marktstaaten zugeordnet werden können, in denen Kunden oder Nutzer ansässig sind. Eine klassische physische Betriebsstätte soll dafür nicht in jedem Fall erforderlich sein.

Zu Säule 1 gehört außerdem Amount B. Dieser sieht einen vereinfachten Ansatz für bestimmte grundlegende Vertriebs- und Marketingaktivitäten vor und wurde in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien aufgenommen.

Die Anwendbarkeit einzelner Bestandteile von Säule 1 hängt von ihrer internationalen und nationalen Umsetzung ab.

Säule 2

Säule 2 umfasst insbesondere die Global Anti-Base Erosion Rules, kurz GloBE-Regeln. Sie sollen für große multinationale Unternehmensgruppen eine effektive Mindestbesteuerung von grundsätzlich 15 Prozent je Steuerjurisdiktion sicherstellen.

Deutschland hat die Mindestbesteuerung durch das Mindeststeuergesetz in nationales Recht umgesetzt.

Die globale Mindeststeuer gilt nicht allgemein für jedes Unternehmen. Sie betrifft grundsätzlich Unternehmensgruppen, welche die gesetzliche Umsatzgrenze und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Beispiel für eine BEPS-Gestaltung

Eine internationale Unternehmensgruppe entwickelt Patente und andere immaterielle Werte in Deutschland. Die Rechte werden anschließend auf eine Konzerngesellschaft in einem niedrig besteuernden Staat übertragen.

Die ausländische Gesellschaft erhält hohe Lizenzzahlungen, obwohl sie nur über wenig Personal verfügt und die Entwicklung sowie Steuerung der Patente weiterhin überwiegend in Deutschland erfolgen.

In diesem Fall können insbesondere folgende BEPS-Maßnahmen relevant sein:

  • die Verrechnungspreisregeln der Aktionen 8 bis 10,
  • die Hinzurechnungsbesteuerung nach Aktion 3,
  • die Lizenzschranke als nationale Abwehrregelung und
  • gegebenenfalls die globale Mindestbesteuerung nach Säule 2.

Das Beispiel führt nicht automatisch zu einer bestimmten steuerlichen Rechtsfolge. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung und die anwendbaren nationalen Vorschriften.

Ist das BEPS-Projekt unmittelbar geltendes Recht?

Die Berichte und Empfehlungen der OECD sind grundsätzlich keine deutschen Steuergesetze.

Rechtliche Pflichten für Unternehmen entstehen insbesondere durch:

  • deutsche Gesetze,
  • unmittelbar anwendbares Unionsrecht,
  • wirksam geänderte Doppelbesteuerungsabkommen und
  • andere verbindliche internationale Vereinbarungen.

Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien und BEPS-Berichte können allerdings für die Auslegung und Anwendung internationaler Besteuerungsgrundsätze von erheblicher Bedeutung sein.

Welche Auswirkungen hat BEPS auf Unternehmen?

Besonders betroffen sind international tätige Unternehmensgruppen. Für sie können sich insbesondere folgende Auswirkungen ergeben:

  • umfangreichere Dokumentationspflichten,
  • zusätzliche Melde- und Berichtspflichten,
  • strengere Anforderungen an Verrechnungspreise,
  • höhere Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz ausländischer Gesellschaften,
  • Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug,
  • zusätzliche steuerliche Risikoprüfungen und
  • eine steigende Zahl grenzüberschreitender Besteuerungskonflikte.

Eine rechtlich zulässige Gestaltung kann auch nach den BEPS-Maßnahmen weiterhin möglich sein. Sie muss jedoch mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Funktionen übereinstimmen und die jeweils geltenden Dokumentations- und Mitwirkungspflichten erfüllen.

Häufig gestellte Fragen zum BEPS-Projekt

Wofür steht die Abkürzung BEPS?

BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Ausdruck wird üblicherweise mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung übersetzt.

Wer hat das BEPS-Projekt initiiert?

Das Projekt wurde von der OECD und den G20-Staaten entwickelt. An der weiteren Umsetzung und Entwicklung arbeitet das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS.

Wie viele BEPS-Aktionspunkte gibt es?

Das ursprüngliche BEPS-Projekt umfasst 15 Aktionspunkte. BEPS 2.0 mit Säule 1 und Säule 2 ist eine spätere Weiterentwicklung.

Sind die BEPS-Regeln für Unternehmen unmittelbar verbindlich?

OECD-Empfehlungen sind grundsätzlich nicht unmittelbar wie ein deutsches Steuergesetz anwendbar. Verbindliche Pflichten entstehen durch ihre nationale oder abkommensrechtliche Umsetzung.

Was sind die vier BEPS-Mindeststandards?

Die Mindeststandards betreffen schädliche Steuerpraktiken, Abkommensmissbrauch, Country-by-Country Reporting und die Verbesserung grenzüberschreitender Streitbeilegungsverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen BEPS und BEPS 2.0?

Das ursprüngliche BEPS-Projekt umfasst 15 Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen. BEPS 2.0 betrifft das Zwei-Säulen-Modell zur Neuverteilung bestimmter Besteuerungsrechte und zur globalen Mindestbesteuerung.

Ist das MLI ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Nein. Das MLI ist ein multilateraler Vertrag, der bestehende Doppelbesteuerungsabkommen unter bestimmten Voraussetzungen modifiziert. Welche Änderung eintritt, hängt von den Erklärungen und Vorbehalten der beteiligten Staaten ab.

Wichtige Regelungen und Quellen

Fazit

Das BEPS-Projekt ist ein internationales Maßnahmenpaket gegen die künstliche Verkürzung und Verlagerung steuerpflichtiger Gewinne. Seine 15 Aktionspunkte betreffen unter anderem hybride Gestaltungen, Zinsabzüge, Verrechnungspreise, Abkommensmissbrauch und steuerliche Transparenz.

Für Unternehmen entstehen konkrete Pflichten erst durch die jeweilige rechtliche Umsetzung. International tätige Unternehmensgruppen müssen daher sowohl die deutschen Steuergesetze als auch anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Entwicklungen berücksichtigen.