BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“, auf Deutsch Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
Das BEPS-Projekt ist eine gemeinsame Initiative der OECD und der G20 gegen steuerlich motivierte Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen.
Das ursprüngliche Maßnahmenpaket umfasst 15 Aktionspunkte. Sie betreffen unter anderem hybride Gestaltungen, die Zinsschranke, Verrechnungspreise, den Abkommensmissbrauch und die steuerliche Transparenz.
Die Ergebnisse des Projekts sind nicht automatisch unmittelbar geltendes Recht. Sie müssen abhängig von der Maßnahme durch nationale Gesetze, Doppelbesteuerungsabkommen oder multilaterale Vereinbarungen umgesetzt werden.
Vier Aktionspunkte enthalten internationale Mindeststandards, deren Umsetzung durch gegenseitige Überprüfungen begleitet wird.
Das sogenannte BEPS-2.0-Projekt ergänzt die ursprünglichen Maßnahmen durch das Zwei-Säulen-Modell zur Besteuerung der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft.
Was bedeutet BEPS?
BEPS ist die Abkürzung für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Begriff bezeichnet Gestaltungen, durch die international tätige Unternehmen steuerpflichtige Gewinne verkürzen oder in Staaten mit niedriger beziehungsweise fehlender Besteuerung verlagern.
Solche Ergebnisse können insbesondere entstehen, wenn nationale Steuersysteme nicht aufeinander abgestimmt sind oder die Verteilung von Besteuerungsrechten nicht mehr zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten passt.
Typische BEPS-Risiken bestehen beispielsweise bei:
Zahlungen an niedrig besteuerte Konzerngesellschaften,
Nicht jede grenzüberschreitende Steuerplanung ist missbräuchlich. Das BEPS-Projekt richtet sich insbesondere gegen Gestaltungen, die Lücken und Abstimmungsprobleme zwischen verschiedenen Steuerordnungen ausnutzen.
Was ist das BEPS-Projekt?
Das BEPS-Projekt ist eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Staaten.
OECD und G20 legten im Jahr 2013 einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen vor. Im Jahr 2015 wurden die wesentlichen Abschlussberichte veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen insbesondere:
Gewinnverlagerungen erschweren,
die Besteuerung stärker an wirtschaftlicher Tätigkeit und Wertschöpfung ausrichten,
die Transparenz gegenüber den Finanzverwaltungen erhöhen,
den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen verhindern und
Das Projekt richtet sich in erster Linie an Staaten. Diese setzen die Ergebnisse durch nationale Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Änderungen ihrer Doppelbesteuerungsabkommen um.
Warum wurde das BEPS-Projekt entwickelt?
International tätige Unternehmensgruppen können ihre Geschäftstätigkeit, Finanzierung und Rechteverwertung über mehrere Staaten verteilen. Die nationalen Steuerordnungen knüpfen dabei teilweise an unterschiedliche rechtliche oder wirtschaftliche Merkmale an.
Solche Unterschiede können dazu führen, dass:
Aufwendungen in einem Staat abzugsfähig sind, ohne dass die korrespondierenden Erträge in einem anderen Staat besteuert werden,
derselbe Aufwand mehrfach steuerlich berücksichtigt wird,
Gewinne einer Gesellschaft mit geringer wirtschaftlicher Substanz zugeordnet werden oder
ein Unternehmen trotz erheblicher Marktaktivitäten keine steuerliche Betriebsstätte im betreffenden Staat besitzt.
Das BEPS-Projekt soll solche Lücken und Qualifikationskonflikte verringern, ohne legitime grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu verhindern.
Welche 15 Aktionspunkte umfasst das BEPS-Projekt?
Das ursprüngliche BEPS-Maßnahmenpaket besteht aus folgenden 15 Aktionspunkten:
Aktion
Gegenstand
Wesentlicher Inhalt
1
Digitale Wirtschaft
Untersuchung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung
2
Hybride Gestaltungen
Neutralisierung von Besteuerungsunterschieden aufgrund abweichender rechtlicher Einordnungen
3
Hinzurechnungsbesteuerung
Entwicklung wirksamer Regeln für beherrschte ausländische Gesellschaften
4
Zinsabzug
Begrenzung übermäßiger Zinsabzüge und anderer Finanzierungsaufwendungen
5
Schädliche Steuerpraktiken
Bekämpfung schädlicher Präferenzregelungen und Verbesserung des Informationsaustauschs
6
Abkommensmissbrauch
Verhinderung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen
7
Betriebsstätten
Verhinderung der künstlichen Umgehung eines Betriebsstättenstatus
8
Immaterielle Werte
Ausrichtung der Verrechnungspreisergebnisse an der Wertschöpfung bei immateriellen Werten
9
Risiken und Kapital
Verrechnungspreisregeln für die Zuordnung von Risiken und Kapital
10
Sonstige risikoreiche Transaktionen
Verrechnungspreisregeln für weitere gewinnverkürzende Konzerngestaltungen
11
BEPS-Datenanalyse
Messung und wirtschaftliche Analyse von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
12
Offenlegungspflichten
Entwicklung von Regeln zur Meldung aggressiver Steuergestaltungen
13
Verrechnungspreisdokumentation
Master File, Local File und Country-by-Country Reporting
14
Streitbeilegung
Verbesserung der Verständigungs- und Streitbeilegungsverfahren
Die Aktionspunkte 8 bis 10 werden häufig gemeinsam betrachtet. Ihr Ziel besteht darin, die Ergebnisse der Verrechnungspreise stärker an den tatsächlichen Funktionen, eingesetzten Wirtschaftsgütern und übernommenen Risiken auszurichten.
Welche BEPS-Mindeststandards gibt es?
Nicht alle BEPS-Empfehlungen haben dieselbe Verbindlichkeit. Für vier Aktionspunkte wurden internationale Mindeststandards vereinbart:
Aktion 5: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken,
Aktion 6: Verhinderung von Abkommensmissbrauch,
Aktion 13: Country-by-Country Reporting und
Aktion 14: Verbesserung der Streitbeilegung.
Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich, diese Mindeststandards umzusetzen. Die Umsetzung wird im Rahmen sogenannter Peer Reviews gegenseitig überprüft.
Andere Aktionspunkte enthalten gemeinsame Ansätze, Empfehlungen oder Musterregelungen. Ihre konkrete Ausgestaltung kann sich deshalb zwischen den Staaten unterscheiden.
Was ist das Inclusive Framework on BEPS?
Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS ist das internationale Gremium, in dem Staaten und Steuerjurisdiktionen an der Umsetzung und Weiterentwicklung der BEPS-Maßnahmen zusammenarbeiten.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Überprüfung der BEPS-Mindeststandards,
Weiterentwicklung internationaler Steuerregeln,
Veröffentlichung von Anwendungshinweisen,
Unterstützung der beteiligten Staaten und
Arbeit am Zwei-Säulen-Modell.
Die Mitglieder des Inclusive Framework sind nicht auf die OECD- und G20-Staaten beschränkt. Dadurch sollen auch Schwellen- und Entwicklungsländer an der Entwicklung internationaler Steuerstandards mitwirken.
Was ist das Multilaterale Instrument?
Das Multilaterale Instrument, kurz MLI, beruht auf Aktion 15 des BEPS-Projekts. Seine vollständige Bezeichnung lautet „Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“.
Das MLI ist kein OECD-Musterabkommen. Es ist ein eigenständiger multilateraler Vertrag, durch den bestimmte Regelungen bestehender bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden können.
Das Instrument betrifft insbesondere:
die Verhinderung von Abkommensmissbrauch,
bestimmte Betriebsstättenregelungen,
hybride Gestaltungen und
Verständigungsverfahren.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird nur insoweit durch das MLI geändert, wie beide Vertragsstaaten es als erfasstes Abkommen benannt und miteinander übereinstimmende Optionen gewählt haben. Das MLI muss deshalb stets zusammen mit dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und den Erklärungen beider Staaten gelesen werden.
Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz,
Regelungen gegen den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen und
die Umsetzung abkommensbezogener Maßnahmen durch das MLI.
Die deutschen Regelungen können über die ursprünglichen OECD-Empfehlungen hinausgehen oder diese in einer eigenständigen Form umsetzen. Für Unternehmen ist daher nicht allein der jeweilige BEPS-Bericht, sondern vor allem das anwendbare deutsche Gesetz maßgeblich.
Was bedeutet BEPS für Verrechnungspreise?
Das BEPS-Projekt hat die Anforderungen an konzerninterne Verrechnungspreise und deren Dokumentation erheblich weiterentwickelt.
Unternehmensgruppen müssen insbesondere nachvollziehbar darstellen:
welche Konzerngesellschaft welche Funktionen ausübt,
welche Wirtschaftsgüter eingesetzt werden,
welche Gesellschaft wirtschaftlich relevante Risiken kontrolliert,
wie immaterielle Werte entwickelt und verwertet werden und
wie die konzerninternen Preise bestimmt wurden.
Eine vertragliche Risikozuordnung allein ist nicht immer entscheidend. Sie muss grundsätzlich mit dem tatsächlichen Verhalten der beteiligten Unternehmen und ihrer Fähigkeit zur Kontrolle und finanziellen Übernahme des Risikos übereinstimmen.
Was ist das Country-by-Country Reporting?
Das Country-by-Country Reporting beruht auf Aktion 13 des BEPS-Projekts. Große multinationale Unternehmensgruppen müssen dabei für die beteiligten Steuerjurisdiktionen bestimmte Kennzahlen zusammenstellen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu:
Umsatzerlösen,
Gewinnen oder Verlusten,
gezahlten und entstandenen Ertragsteuern,
Beschäftigten,
materiellen Vermögenswerten und
den wesentlichen Tätigkeiten der Konzerngesellschaften.
Die Berichte sollen den Finanzverwaltungen eine erste Einschätzung grenzüberschreitender Steuerrisiken ermöglichen. Sie ersetzen keine vollständige Verrechnungspreisdokumentation.
In Deutschland ist die länderbezogene Berichterstattung insbesondere in § 138a AO geregelt.
Was ist BEPS 2.0?
Als BEPS 2.0 wird die Weiterentwicklung des internationalen Steuerrahmens durch das Zwei-Säulen-Modell bezeichnet. Es reagiert insbesondere auf die Herausforderungen einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft.
BEPS 2.0 ist vom ursprünglichen Paket der 15 Aktionspunkte zu unterscheiden.
Säule 1
Säule 1 betrifft die Verteilung von Besteuerungsrechten bei besonders großen und profitablen multinationalen Unternehmensgruppen.
Ein Teil der Gewinne soll unter bestimmten Voraussetzungen auch solchen Marktstaaten zugeordnet werden können, in denen Kunden oder Nutzer ansässig sind. Eine klassische physische Betriebsstätte soll dafür nicht in jedem Fall erforderlich sein.
Zu Säule 1 gehört außerdem Amount B. Dieser sieht einen vereinfachten Ansatz für bestimmte grundlegende Vertriebs- und Marketingaktivitäten vor und wurde in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien aufgenommen.
Die Anwendbarkeit einzelner Bestandteile von Säule 1 hängt von ihrer internationalen und nationalen Umsetzung ab.
Säule 2
Säule 2 umfasst insbesondere die Global Anti-Base Erosion Rules, kurz GloBE-Regeln. Sie sollen für große multinationale Unternehmensgruppen eine effektive Mindestbesteuerung von grundsätzlich 15 Prozent je Steuerjurisdiktion sicherstellen.
Deutschland hat die Mindestbesteuerung durch das Mindeststeuergesetz in nationales Recht umgesetzt.
Die globale Mindeststeuer gilt nicht allgemein für jedes Unternehmen. Sie betrifft grundsätzlich Unternehmensgruppen, welche die gesetzliche Umsatzgrenze und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Beispiel für eine BEPS-Gestaltung
Eine internationale Unternehmensgruppe entwickelt Patente und andere immaterielle Werte in Deutschland. Die Rechte werden anschließend auf eine Konzerngesellschaft in einem niedrig besteuernden Staat übertragen.
Die ausländische Gesellschaft erhält hohe Lizenzzahlungen, obwohl sie nur über wenig Personal verfügt und die Entwicklung sowie Steuerung der Patente weiterhin überwiegend in Deutschland erfolgen.
In diesem Fall können insbesondere folgende BEPS-Maßnahmen relevant sein:
die Verrechnungspreisregeln der Aktionen 8 bis 10,
die Hinzurechnungsbesteuerung nach Aktion 3,
die Lizenzschranke als nationale Abwehrregelung und
gegebenenfalls die globale Mindestbesteuerung nach Säule 2.
Das Beispiel führt nicht automatisch zu einer bestimmten steuerlichen Rechtsfolge. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung und die anwendbaren nationalen Vorschriften.
Ist das BEPS-Projekt unmittelbar geltendes Recht?
Die Berichte und Empfehlungen der OECD sind grundsätzlich keine deutschen Steuergesetze.
Rechtliche Pflichten für Unternehmen entstehen insbesondere durch:
deutsche Gesetze,
unmittelbar anwendbares Unionsrecht,
wirksam geänderte Doppelbesteuerungsabkommen und
andere verbindliche internationale Vereinbarungen.
Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien und BEPS-Berichte können allerdings für die Auslegung und Anwendung internationaler Besteuerungsgrundsätze von erheblicher Bedeutung sein.
Welche Auswirkungen hat BEPS auf Unternehmen?
Besonders betroffen sind international tätige Unternehmensgruppen. Für sie können sich insbesondere folgende Auswirkungen ergeben:
umfangreichere Dokumentationspflichten,
zusätzliche Melde- und Berichtspflichten,
strengere Anforderungen an Verrechnungspreise,
höhere Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz ausländischer Gesellschaften,
Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug,
zusätzliche steuerliche Risikoprüfungen und
eine steigende Zahl grenzüberschreitender Besteuerungskonflikte.
Eine rechtlich zulässige Gestaltung kann auch nach den BEPS-Maßnahmen weiterhin möglich sein. Sie muss jedoch mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Funktionen übereinstimmen und die jeweils geltenden Dokumentations- und Mitwirkungspflichten erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zum BEPS-Projekt
Wofür steht die Abkürzung BEPS?
BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Ausdruck wird üblicherweise mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung übersetzt.
Wer hat das BEPS-Projekt initiiert?
Das Projekt wurde von der OECD und den G20-Staaten entwickelt. An der weiteren Umsetzung und Entwicklung arbeitet das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS.
Wie viele BEPS-Aktionspunkte gibt es?
Das ursprüngliche BEPS-Projekt umfasst 15 Aktionspunkte. BEPS 2.0 mit Säule 1 und Säule 2 ist eine spätere Weiterentwicklung.
Sind die BEPS-Regeln für Unternehmen unmittelbar verbindlich?
OECD-Empfehlungen sind grundsätzlich nicht unmittelbar wie ein deutsches Steuergesetz anwendbar. Verbindliche Pflichten entstehen durch ihre nationale oder abkommensrechtliche Umsetzung.
Was sind die vier BEPS-Mindeststandards?
Die Mindeststandards betreffen schädliche Steuerpraktiken, Abkommensmissbrauch, Country-by-Country Reporting und die Verbesserung grenzüberschreitender Streitbeilegungsverfahren.
Was ist der Unterschied zwischen BEPS und BEPS 2.0?
Das ursprüngliche BEPS-Projekt umfasst 15 Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen. BEPS 2.0 betrifft das Zwei-Säulen-Modell zur Neuverteilung bestimmter Besteuerungsrechte und zur globalen Mindestbesteuerung.
Ist das MLI ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Nein. Das MLI ist ein multilateraler Vertrag, der bestehende Doppelbesteuerungsabkommen unter bestimmten Voraussetzungen modifiziert. Welche Änderung eintritt, hängt von den Erklärungen und Vorbehalten der beteiligten Staaten ab.
Das BEPS-Projekt ist ein internationales Maßnahmenpaket gegen die künstliche Verkürzung und Verlagerung steuerpflichtiger Gewinne. Seine 15 Aktionspunkte betreffen unter anderem hybride Gestaltungen, Zinsabzüge, Verrechnungspreise, Abkommensmissbrauch und steuerliche Transparenz.
Für Unternehmen entstehen konkrete Pflichten erst durch die jeweilige rechtliche Umsetzung. International tätige Unternehmensgruppen müssen daher sowohl die deutschen Steuergesetze als auch anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Entwicklungen berücksichtigen.
Wenn’s komplex wird, kommt er richtig in Fahrt: Dennis ist nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer der Kanzlei, sondern auch Kopf und Herz hinter DBTax.
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Als Kanzleigründer hat er nicht nur Strukturen aufgebaut, sondern auch ein Umfeld geschaffen, das auf Vertrauen, Eigenverantwortung und einem modernen Beratungsverständnis basiert. Immer mit einem offenen Ohr, klarer Kommunikation und dem Blick für das Machbare.
Privat zieht es ihn regelmäßig in die Ferne – zusammen mit seiner Frau Rebecca und Sohn Mika erkundet er leidenschaftlich gern exotische Ecken der Welt. Trotz Fernweh bleibt er tief verwurzelt: Als eingefleischter MSV-Fan schlägt sein Herz für den Fußball – und für das Ehrenamt. Seit 2024 engagiert er sich als stellvertretender Vorstandsvorsitzender seines Herzensvereins, dem er seit Kindertagen verbunden ist.
Fachlich scharf, menschlich nahbar, strategisch denkend – Dennis Baaten ist nicht nur Steuerberater, sondern Brückenbauer zwischen Theorie und Praxis, Kanzlei und Mandant, Mensch und Zahlenwelt.
Raphael Fischer
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Zwar nicht beim Anpfiff auf dem Platz, aber schon kurz nach Anstoß mit voller Leidenschaft ins Team von DBTax eingewechselt – und seitdem unverzichtbar in der Startelf.
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Raphaels Formel: Sparen, ohne zu sparen – aber richtig! Dabei spielt er nicht auf Abwarten: Raphael denkt mit, informiert frühzeitig und geht proaktiv in die Offensive, bevor überhaupt Rückfragen entstehen. Sein Spielgerät? DATEV, Excel und jede Menge Know-How! Das Ganze kombiniert mit digitaler Präzision und dem Blick für die Lücke.
Abseits des Spielfelds verbringt Raphael die meiste Zeit mit seiner Frau und den beiden kleinen Mitspielern zuhause. Und wenn dann noch Zeit ist? MSV Duisburg mit voller Leidenschaft, auch wenn’s mal in die Verlängerung geht.
Sandra Honnef
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In der Mixed-Zone der Mandantenkommunikation punktet sie mit ruhigem Auftreten, präzisem Spiel und jeder Menge Spielübersicht. Ob Einzelmatch bei komplexen Jahresabschlüssen oder im Team beim Doppel mit Kollegen – Sandra bleibt cool, liest das Spiel, erkennt Schwachstellen und bringt das Match zuverlässig nach Hause.
Ihr Motto: Kein Punktgewinn ohne saubere Vorbereitung! Ihr Schläger? DATEV, Erfahrung und ein analytischer Blick fürs Wesentliche. Ihre Spielweise? Ohne Show, aber mit maximalem Einsatz und absoluter Konstanz – eine, die die Mannschaft trägt, ohne große Worte zu verlieren.
Auch außerhalb des Platzes bleibt sie in Bewegung: mit Herzblut auf dem Tennisplatz und als glühende Anhängerin des MSV – da geht’s auch mal in die Verlängerung. Kurzum: eine echte Teamspielerin mit Rückgrat, Rückhand und Rundumsicht.
Patryk Schramke
Ob bergauf in der Finanzbuchhaltung, im Sprint durch die Jahresabschlüsse oder mit Weitblick bei der digitalen Taktikbesprechung – Patryk tritt seit über 20 Jahren zuverlässig in die Pedale der Steuerberatung.
Sein Weg begann mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten, doch das war nur der Startschuss für eine langjährige Tour durch unterschiedlichste Mandantenlandschaften.
Heute ist er nicht nur ein zuverlässiger Begleiter auf der beruflichen Etappe, sondern auch ein echter Mannschaftsspieler mit Beraterinstinkt: Mit Fachkenntnis, Einfühlungsvermögen und einer guten Portion Geduld findet er für jedes Anliegen die passende Gangschaltung – sei es im bilanzpolitischen Anstieg oder bei wirtschaftlichen Gegenwinden.
Sein zweites Standbein? Die IT! Wenn im digitalen Kanzleialltag mal der Reifen quietscht oder die Software ins Schleudern kommt, steigt er in den Sattel, schraubt, optimiert und bringt die Systeme wieder auf Touren – sowohl intern als auch bei den Mandanten. Privat geht’s sportlich weiter: Auf dem Rad tankt er Energie und tritt sich den Kopf frei – und beim Fußball fiebert er mit voller Leidenschaft mit, ob auf dem Platz oder vor dem Bildschirm. Einer, der Tempo liebt, aber mit Übersicht fährt – beruflich wie privat.
Kurzum: Ein Mann mit Rückgrat, Rennrad und Rundum-Blick – der nicht nur ankommt, sondern auch andere mitnimmt.
Leonie Winter
Frisch im Team, aber schon mitten im Geschehen: Leonie Winter ist Steuerfachangestellte mit echter DATEV-Leidenschaft und einem sicheren Händchen für Einkommensteuererklärungen – besonders dann, wenn es um Vermietung und Verpachtung geht.
Da blüht sie regelrecht auf: Belege sortieren, steuerliche Details prüfen, optimale Ergebnisse für die Mandanten herausholen – für Leonie mehr Herzenssache als Pflicht.
Mit ihrer ruhigen, strukturierten Art und einem offenen Ohr für Fragen schafft sie schnell Vertrauen – nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei komplexeren Sachverhalten. Dabei kombiniert sie fachliche Sorgfalt mit digitalem Know-how und einer ordentlichen Portion Engagement.
Nach Feierabend geht’s für sie gern ins Fitnessstudio – oder direkt in die heimische Backstube, wo neue Rezepte ausprobiert werden. Wenn der Ofen dann warm läuft, liegt ihr Pudel Mauzi entspannt in der Ecke und beobachtet das Geschehen mit wachsamem Blick. Auch Bücher verschlingt Leonie mit Begeisterung – am liebsten mit einer Tasse Tee und Mauzi als Lesebegleitung.
Ob in der Kanzlei oder in der Freizeit: Leonie ist verlässlich, gewissenhaft und bringt frischen Wind ins Team – eine Steuerfachangestellte mit Biss, Balance und ganz viel Bauchgefühl.
Philipp Albrecht
Unser Mann mit dem perfekten Schwung für Jahresabschlüsse und Kanzleiorganisation.
Seit fünf Jahren im Spiel, mit klarem Kurs auf den Steuerfachwirt – Philipp Albrecht ist kein Mann für halbe Sachen. Ob beim Jahresabschluss, im Organisations-Backoffice oder auf dem Grün: Präzision, Überblick und Konzentration sind sein Markenzeichen.
Seine Lieblingsdisziplin im Berufsalltag? Die Erstellung von Jahresabschlüssen – sauber vorbereitet, sauber abgeschlossen. Punktlandung auf dem Grün der Bilanz.
Aber Philipp punktet nicht nur fachlich: Mit seinem Organisationstalent bringt er Struktur in die Abläufe der Kanzlei, sorgt für reibungslose Prozesse und hat auch abseits der klassischen Steuerberatung stets das große Ganze im Blick. Ein echter Teamplayer, der lieber Lösungen findet als Probleme zu verwalten – verlässlich, vorausschauend und mit ruhiger Hand.
Und dann ist da noch der Golfsport – seine persönliche Ruhezone und Trainingsplatz in Sachen Fokus und Geduld. Dort, wo andere Bälle verlieren, bleibt Philipp gelassen. Ob mit dem Driver auf dem Fairway oder beim sensiblen Putten – jeder Schlag ist wohlüberlegt, strategisch platziert und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Eigenschaften, die man auch in seinen Jahresabschlüssen wiederfindet.
Privat ist Philipp Familienmensch durch und durch: Am liebsten verbringt er Zeit mit seiner Frau und den beiden Kindern – und wenn dann noch Energie übrig ist, engagiert er sich aktiv in mehreren Vereinen. Einer, der nicht nur beruflich Verantwortung übernimmt, sondern auch im echten Leben.
Kurzum: Ein Mann mit Haltung, Handschuh – und dem richtigen Schwung für Kanzlei und Karriere.
Jens Schulz
Seit über 25 Jahren spielt Jens in der Profiliga der Steuerfachangestellten – routiniert, erfahren und mit einem klaren Blick fürs Wesentliche.
Seine Stärken: Bilanzsicherheit, präzise Buchführung und das Gespür für die richtigen Spielzüge im Steuerrecht.
Im Kanzlei-Team überzeugt Jens mit Erfahrung, Ruhe und Genauigkeit. Ob Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen oder komplexe Sachverhalte – er bringt die Sicherheit des alten Hasen mit, kombiniert mit vorausschauendem Handeln. Kurz gesagt: Einer, auf den man sich verlassen kann, egal ob Grundlinie oder Netzspiel.
Und wenn es um Sport geht, macht ihm so schnell niemand etwas vor: Fußball, Laufen, Tennis – dazu Badminton und Tischtennis. Keiner seiner Kollegen konnte ihn bisher bezwingen, der Floyd Mayweather der Kanzlei.
Privat steht für Jens die Familie an erster Stelle. Darüber hinaus engagiert er sich ehrenamtlich im Verein und anderen sozialen Bereichen mit großem Herzen und tiefem Verantwortungsbewusstsein. Auf dem Weg ins Büro begleitet ihn meist ein spannender Podcast – so bleibt er nicht nur sportlich, sondern auch geistig immer in Bewegung.
Sein Motto: Einsatz mit Köpfchen – ungeschlagen im Sport, souverän im Beruf.
Sarah Krokier
Unsere kreative Zielspielerin!
Zielstrebig, kreativ und mit jeder Menge Biss – so kennt man Sarah in der Kanzlei. Wo andere den Ball lieber querlegen, geht sie mutig in die Tiefe. Mit ihrem klaren Kopf und frischen Ideen bringt sie neue Ansätze ins Spiel und sorgt dafür, dass das Team immer wieder punktet.
Als eingefleischter Schalke-Fan hat sie das Durchhaltevermögen quasi im Blut: Rückschläge bringen sie nicht aus der Ruhe – im Gegenteil, sie spornen sie nur an, noch mehr Gas zu geben. Diese Hartnäckigkeit zeigt sie auch im Kanzleialltag: Aufgaben zieht sie konsequent bis zum Ende durch, immer mit dem Anspruch, das Beste herauszuholen.
Abseits des Spielfelds findet man Sarah oft in der Küche – beim Backen lebt sie ihre kreative Ader aus. Ob detailverliebte Torten oder neue Rezepte: Mit derselben Leidenschaft wie im Job zaubert sie Ergebnisse, die Eindruck hinterlassen.
Kurzum: Sarah bringt Teamgeist, Zielstrebigkeit und Ausdauer zusammen – eine echte Verstärkung auf und neben dem Platz.
Vinusha Visvanathan
Teamplayerin durch und durch!
Hilfsbereit, zuverlässig und immer mit einem offenen Ohr – so kennt man Vinusha in der Kanzlei. Mit ihrer aufgeschlossenen Art bringt sie nicht nur frischen Wind ins Team, sondern sorgt auch dafür, dass sich Mandanten und Kollegen jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Kreativität ist ihre Stärke: Ob im Finden praktischer Lösungen oder beim präzisen Arbeiten – Vinusha hat den Blick fürs Detail und das Talent, auch komplexe Aufgaben strukturiert und verlässlich zu meistern. Dabei steht sie jederzeit für ihre Kollegen ein und packt genau da an, wo Unterstützung gebraucht wird.
Abseits des Arbeitsalltags verbringt Vinusha am liebsten Zeit mit ihrer Familie und Freunden. Ihre kreative Seite lebt sie beim Häkeln aus – egal ob kleine Accessoires oder größere Projekte, sie liebt es, mit verschiedenen Ideen und Formen zu experimentieren und etwas Eigenes zu schaffen.
Kurz gesagt: Vinusha verbindet Hilfsbereitschaft, Kreativität und Zuverlässigkeit zu einer Kombination, die unser Team noch stärker macht.
Irmgard Schade – die gute Seele im Hintergrund!
Irmgard sorgt dafür, dass im Kanzleialltag alles stimmt, bevor andere überhaupt ihren Arbeitsplatz erreichen. Mit ihrem Blick fürs Detail und ihrem hohen Anspruch an Ordnung und Sauberkeit schafft sie eine Umgebung, in der konzentriertes Arbeiten erst möglich wird.
Im Bereich Büromanagement und Facility-Management hält Irmgard die Kanzleiräume in Bestform. Sie kümmert sich zuverlässig darum, dass Arbeitsplätze, Gemeinschaftsbereiche und Besprechungsräume stets gepflegt und einladend sind. Unauffällig, aber unverzichtbar – denn eine professionelle Kanzlei beginnt mit einem Umfeld, in dem sich Mitarbeiter und Mandanten wohlfühlen.
Ihre Arbeit erledigt sie mit großer Sorgfalt, Verlässlichkeit und einem festen Qualitätsanspruch. Genau diese Konstanz macht sie zu einer wichtigen Stütze im täglichen Kanzleibetrieb.
Kurz gesagt: Irmgard hält unserer Kanzlei den Rücken frei – Tag für Tag, mit Ruhe, Engagement und einem feinen Gespür für Ordnung.