Zum Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die steuerlich einem Betrieb zugeordnet sind.
Dazu zählen materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Forderungen und Beteiligungen.
Zu unterscheiden sind notwendiges Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und notwendiges Privatvermögen.
Die Zuordnung entscheidet insbesondere über Abschreibungen, Betriebsausgaben und die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen können zur Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven führen.
Beim Betriebsvermögensvergleich bezeichnet Betriebsvermögen außerdem den Wert der betrieblichen Wirtschaftsgüter abzüglich der betrieblichen Schulden.
Was ist Betriebsvermögen?
Betriebsvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb steuerlich zugeordnet sind. Dazu können beispielsweise gehören:
Grundstücke und Gebäude,
Maschinen und Fahrzeuge,
Waren und Rohstoffe,
Forderungen und Bankguthaben,
Beteiligungen,
Patente und Lizenzen sowie
bestimmte Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Der steuerliche Begriff ist vom handelsrechtlichen Bilanzvermögen zu unterscheiden. Aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften können Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen.
Bei bilanzierenden Unternehmen dient das Betriebsvermögen zudem der Gewinnermittlung. Nach § 4 Absatz 1 EStG ergibt sich der Gewinn grundsätzlich aus dem Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des aktuellen und des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, korrigiert um Entnahmen und Einlagen.
Welche Arten von Betriebsvermögen gibt es?
Die steuerliche Zuordnung richtet sich insbesondere nach Art und Umfang der betrieblichen Nutzung.
Einordnung
Bedeutung
Notwendiges Betriebsvermögen
Das Wirtschaftsgut dient objektiv und erkennbar unmittelbar dem Betrieb
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Das Wirtschaftsgut steht in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und wird wirksam dem Betriebsvermögen zugeordnet
Notwendiges Privatvermögen
Das Wirtschaftsgut dient überwiegend oder ausschließlich privaten Zwecken und kann nicht dem Betrieb zugeordnet werden
Die Zuordnung ist nicht immer frei wählbar. Notwendiges Betriebsvermögen muss bilanziert werden, während notwendiges Privatvermögen nicht bilanziert werden darf.
Was ist notwendiges Betriebsvermögen?
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und tatsächlichen Nutzung dem Betrieb zu dienen bestimmt sind.
Typische Beispiele sind:
eine ausschließlich betrieblich genutzte Maschine,
die Geschäftsausstattung,
Warenbestände,
betriebliche Forderungen oder
ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug.
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern führt eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 Prozent regelmäßig zur Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen. Eine private Mitbenutzung schließt die Zugehörigkeit daher nicht aus. Der private Nutzungsanteil ist jedoch als Entnahme zu erfassen.
Was ist gewillkürtes Betriebsvermögen?
Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden.
Dafür müssen sie objektiv geeignet sein, den Betrieb zu fördern. Außerdem muss die Zuordnungsentscheidung klar und zeitnah dokumentiert werden, beispielsweise durch die Aufnahme in die Buchführung oder ein Anlagenverzeichnis.
Ein häufiges Beispiel ist ein Fahrzeug, das zu mindestens 10 Prozent, aber höchstens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen kann dann grundsätzlich möglich sein.
Was ist notwendiges Privatvermögen?
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich privaten Zwecken dienen, gehören zum notwendigen Privatvermögen. Sie dürfen nicht allein deshalb in das Betriebsvermögen aufgenommen werden, weil ihre Kosten steuerlich berücksichtigt werden sollen.
Dazu zählen beispielsweise:
die selbst genutzte Privatwohnung,
gewöhnliche private Haushaltsgegenstände oder
ein Fahrzeug mit nur geringfügiger betrieblicher Nutzung.
Beträgt die betriebliche Nutzung eines beweglichen Wirtschaftsguts weniger als 10 Prozent, ist eine Zuordnung zum Betriebsvermögen regelmäßig ausgeschlossen.
Welche Besonderheiten gelten für Grundstücke?
Bei gemischt genutzten Grundstücken werden die unterschiedlich verwendeten Gebäudeteile steuerlich grundsätzlich als selbstständige Wirtschaftsgüter behandelt.
Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil kann daher Betriebsvermögen sein, während ein privat bewohnter Teil zum Privatvermögen gehört. Die Aufteilung erfolgt regelmäßig nach den Nutzflächenverhältnissen.
Eine unzutreffende Zuordnung kann erhebliche Folgen haben, weil Wertsteigerungen eines betrieblichen Grundstücksteils steuerlich erfasst werden können.
Wie wird Betriebsvermögen bewertet?
Die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter richtet sich insbesondere nach § 6 EStG.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grund und Boden werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Für Vorräte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen gelten eigene Bewertungsvorschriften.
Der Verkehrswert oder Wiederbeschaffungswert ist daher nicht automatisch der maßgebliche steuerliche Bilanzwert.
Welche steuerlichen Folgen hat die Zuordnung?
Gehört ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen, können insbesondere folgende Folgen eintreten:
Betrieblich veranlasste Aufwendungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter können abgeschrieben werden.
Private Nutzungen sind als Entnahmen zu berücksichtigen.
Gewinne aus einer Veräußerung gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Betriebsgewinn.
Wertsteigerungen bleiben als stille Reserven steuerlich verhaftet.
Wird ein Wirtschaftsgut für private Zwecke aus dem Betrieb entnommen, ist die Entnahme grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen. Liegt der Teilwert über dem Buchwert, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn.
Was ist Sonderbetriebsvermögen?
Bei Personengesellschaften können Wirtschaftsgüter eines Gesellschafters steuerlich zum Sonderbetriebsvermögen gehören.
Das betrifft beispielsweise ein Grundstück, das ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt. Auch Beteiligungen oder Darlehen können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderbetriebsvermögen darstellen.
Obwohl das Wirtschaftsgut dem Gesellschafter gehört, wird es steuerlich in die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einbezogen.
Häufig gestellte Fragen zum Betriebsvermögen
Gehört jedes betrieblich genutzte Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen?
Nein. Die Einordnung hängt insbesondere von der Nutzungsart, dem betrieblichen Nutzungsumfang und einer möglichen Zuordnungsentscheidung ab.
Kann ein Wirtschaftsgut gleichzeitig privat und betrieblich sein?
Ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut kann vollständig Betriebsvermögen sein. Die private Nutzung wird dann regelmäßig als Entnahme berücksichtigt. Bei Grundstücken gelten für einzelne Gebäudeteile besondere Regeln.
Kann Betriebsvermögen steuerfrei verkauft werden?
Veräußerungsgewinne aus Betriebsvermögen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für bestimmte Übertragungen und Reinvestitionen können jedoch Begünstigungen oder Buchwertregelungen gelten.
Was passiert bei einer Entnahme?
Bei einer Entnahme wechselt ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen in den privaten Bereich. Dabei können stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden.
Fazit
Zum Betriebsvermögen gehören die einem Betrieb steuerlich zugeordneten Wirtschaftsgüter. Die Abgrenzung zwischen notwendigem Betriebsvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und Privatvermögen richtet sich vor allem nach der tatsächlichen Nutzung.
Die Zuordnung beeinflusst Abschreibungen, Betriebsausgaben und die spätere Besteuerung von Veräußerungen oder Entnahmen. Sie sollte deshalb von Beginn an eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wenn’s komplex wird, kommt er richtig in Fahrt: Dennis ist nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer der Kanzlei, sondern auch Kopf und Herz hinter DBTax.
Nach dem Diplom in Wirtschaftswissenschaften an der Mercator School of Management führte ihn sein Weg konsequent weiter – über den Steuerfachwirt und das Steuerberaterexamen bis hin zum Fachberater für Unternehmensnachfolge.
Seine Leidenschaft? Probleme knacken. Am liebsten dort, wo andere nicht weiterwissen – ob bei komplexen steuerlichen Fragestellungen, betriebswirtschaftlichen Herausforderungen oder kniffligen Nachfolgelösungen. Dennis verbindet analytische Tiefe mit praxisnaher Beratung und denkt dabei nicht nur in Zahlen, sondern immer auch an die Menschen dahinter.
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Raphael Fischer
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Abseits des Spielfelds verbringt Raphael die meiste Zeit mit seiner Frau und den beiden kleinen Mitspielern zuhause. Und wenn dann noch Zeit ist? MSV Duisburg mit voller Leidenschaft, auch wenn’s mal in die Verlängerung geht.
Sandra Honnef
Seit über 30 Jahren steht Sandra souverän auf dem Court der Buchhaltung – mit sicherer Vorhand in der Finanzbuchführung und einem Ass nach dem anderen beim Jahresabschluss.
Ihre Karriere begann 1995 mit dem Aufschlag zur Ausbildung als Steuerfachangestellte – und seither hat sie ihr Spiel kontinuierlich perfektioniert. Heute spielt sie auf Bundesliga-Niveau: zuverlässig, vorausschauend und mit beeindruckendem Fachgefühl.
In der Mixed-Zone der Mandantenkommunikation punktet sie mit ruhigem Auftreten, präzisem Spiel und jeder Menge Spielübersicht. Ob Einzelmatch bei komplexen Jahresabschlüssen oder im Team beim Doppel mit Kollegen – Sandra bleibt cool, liest das Spiel, erkennt Schwachstellen und bringt das Match zuverlässig nach Hause.
Ihr Motto: Kein Punktgewinn ohne saubere Vorbereitung! Ihr Schläger? DATEV, Erfahrung und ein analytischer Blick fürs Wesentliche. Ihre Spielweise? Ohne Show, aber mit maximalem Einsatz und absoluter Konstanz – eine, die die Mannschaft trägt, ohne große Worte zu verlieren.
Auch außerhalb des Platzes bleibt sie in Bewegung: mit Herzblut auf dem Tennisplatz und als glühende Anhängerin des MSV – da geht’s auch mal in die Verlängerung. Kurzum: eine echte Teamspielerin mit Rückgrat, Rückhand und Rundumsicht.
Patryk Schramke
Ob bergauf in der Finanzbuchhaltung, im Sprint durch die Jahresabschlüsse oder mit Weitblick bei der digitalen Taktikbesprechung – Patryk tritt seit über 20 Jahren zuverlässig in die Pedale der Steuerberatung.
Sein Weg begann mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten, doch das war nur der Startschuss für eine langjährige Tour durch unterschiedlichste Mandantenlandschaften.
Heute ist er nicht nur ein zuverlässiger Begleiter auf der beruflichen Etappe, sondern auch ein echter Mannschaftsspieler mit Beraterinstinkt: Mit Fachkenntnis, Einfühlungsvermögen und einer guten Portion Geduld findet er für jedes Anliegen die passende Gangschaltung – sei es im bilanzpolitischen Anstieg oder bei wirtschaftlichen Gegenwinden.
Sein zweites Standbein? Die IT! Wenn im digitalen Kanzleialltag mal der Reifen quietscht oder die Software ins Schleudern kommt, steigt er in den Sattel, schraubt, optimiert und bringt die Systeme wieder auf Touren – sowohl intern als auch bei den Mandanten. Privat geht’s sportlich weiter: Auf dem Rad tankt er Energie und tritt sich den Kopf frei – und beim Fußball fiebert er mit voller Leidenschaft mit, ob auf dem Platz oder vor dem Bildschirm. Einer, der Tempo liebt, aber mit Übersicht fährt – beruflich wie privat.
Kurzum: Ein Mann mit Rückgrat, Rennrad und Rundum-Blick – der nicht nur ankommt, sondern auch andere mitnimmt.
Leonie Winter
Frisch im Team, aber schon mitten im Geschehen: Leonie Winter ist Steuerfachangestellte mit echter DATEV-Leidenschaft und einem sicheren Händchen für Einkommensteuererklärungen – besonders dann, wenn es um Vermietung und Verpachtung geht.
Da blüht sie regelrecht auf: Belege sortieren, steuerliche Details prüfen, optimale Ergebnisse für die Mandanten herausholen – für Leonie mehr Herzenssache als Pflicht.
Mit ihrer ruhigen, strukturierten Art und einem offenen Ohr für Fragen schafft sie schnell Vertrauen – nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei komplexeren Sachverhalten. Dabei kombiniert sie fachliche Sorgfalt mit digitalem Know-how und einer ordentlichen Portion Engagement.
Nach Feierabend geht’s für sie gern ins Fitnessstudio – oder direkt in die heimische Backstube, wo neue Rezepte ausprobiert werden. Wenn der Ofen dann warm läuft, liegt ihr Pudel Mauzi entspannt in der Ecke und beobachtet das Geschehen mit wachsamem Blick. Auch Bücher verschlingt Leonie mit Begeisterung – am liebsten mit einer Tasse Tee und Mauzi als Lesebegleitung.
Ob in der Kanzlei oder in der Freizeit: Leonie ist verlässlich, gewissenhaft und bringt frischen Wind ins Team – eine Steuerfachangestellte mit Biss, Balance und ganz viel Bauchgefühl.
Philipp Albrecht
Unser Mann mit dem perfekten Schwung für Jahresabschlüsse und Kanzleiorganisation.
Seit fünf Jahren im Spiel, mit klarem Kurs auf den Steuerfachwirt – Philipp Albrecht ist kein Mann für halbe Sachen. Ob beim Jahresabschluss, im Organisations-Backoffice oder auf dem Grün: Präzision, Überblick und Konzentration sind sein Markenzeichen.
Seine Lieblingsdisziplin im Berufsalltag? Die Erstellung von Jahresabschlüssen – sauber vorbereitet, sauber abgeschlossen. Punktlandung auf dem Grün der Bilanz.
Aber Philipp punktet nicht nur fachlich: Mit seinem Organisationstalent bringt er Struktur in die Abläufe der Kanzlei, sorgt für reibungslose Prozesse und hat auch abseits der klassischen Steuerberatung stets das große Ganze im Blick. Ein echter Teamplayer, der lieber Lösungen findet als Probleme zu verwalten – verlässlich, vorausschauend und mit ruhiger Hand.
Und dann ist da noch der Golfsport – seine persönliche Ruhezone und Trainingsplatz in Sachen Fokus und Geduld. Dort, wo andere Bälle verlieren, bleibt Philipp gelassen. Ob mit dem Driver auf dem Fairway oder beim sensiblen Putten – jeder Schlag ist wohlüberlegt, strategisch platziert und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Eigenschaften, die man auch in seinen Jahresabschlüssen wiederfindet.
Privat ist Philipp Familienmensch durch und durch: Am liebsten verbringt er Zeit mit seiner Frau und den beiden Kindern – und wenn dann noch Energie übrig ist, engagiert er sich aktiv in mehreren Vereinen. Einer, der nicht nur beruflich Verantwortung übernimmt, sondern auch im echten Leben.
Kurzum: Ein Mann mit Haltung, Handschuh – und dem richtigen Schwung für Kanzlei und Karriere.
Jens Schulz
Seit über 25 Jahren spielt Jens in der Profiliga der Steuerfachangestellten – routiniert, erfahren und mit einem klaren Blick fürs Wesentliche.
Seine Stärken: Bilanzsicherheit, präzise Buchführung und das Gespür für die richtigen Spielzüge im Steuerrecht.
Im Kanzlei-Team überzeugt Jens mit Erfahrung, Ruhe und Genauigkeit. Ob Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen oder komplexe Sachverhalte – er bringt die Sicherheit des alten Hasen mit, kombiniert mit vorausschauendem Handeln. Kurz gesagt: Einer, auf den man sich verlassen kann, egal ob Grundlinie oder Netzspiel.
Und wenn es um Sport geht, macht ihm so schnell niemand etwas vor: Fußball, Laufen, Tennis – dazu Badminton und Tischtennis. Keiner seiner Kollegen konnte ihn bisher bezwingen, der Floyd Mayweather der Kanzlei.
Privat steht für Jens die Familie an erster Stelle. Darüber hinaus engagiert er sich ehrenamtlich im Verein und anderen sozialen Bereichen mit großem Herzen und tiefem Verantwortungsbewusstsein. Auf dem Weg ins Büro begleitet ihn meist ein spannender Podcast – so bleibt er nicht nur sportlich, sondern auch geistig immer in Bewegung.
Sein Motto: Einsatz mit Köpfchen – ungeschlagen im Sport, souverän im Beruf.
Sarah Krokier
Unsere kreative Zielspielerin!
Zielstrebig, kreativ und mit jeder Menge Biss – so kennt man Sarah in der Kanzlei. Wo andere den Ball lieber querlegen, geht sie mutig in die Tiefe. Mit ihrem klaren Kopf und frischen Ideen bringt sie neue Ansätze ins Spiel und sorgt dafür, dass das Team immer wieder punktet.
Als eingefleischter Schalke-Fan hat sie das Durchhaltevermögen quasi im Blut: Rückschläge bringen sie nicht aus der Ruhe – im Gegenteil, sie spornen sie nur an, noch mehr Gas zu geben. Diese Hartnäckigkeit zeigt sie auch im Kanzleialltag: Aufgaben zieht sie konsequent bis zum Ende durch, immer mit dem Anspruch, das Beste herauszuholen.
Abseits des Spielfelds findet man Sarah oft in der Küche – beim Backen lebt sie ihre kreative Ader aus. Ob detailverliebte Torten oder neue Rezepte: Mit derselben Leidenschaft wie im Job zaubert sie Ergebnisse, die Eindruck hinterlassen.
Kurzum: Sarah bringt Teamgeist, Zielstrebigkeit und Ausdauer zusammen – eine echte Verstärkung auf und neben dem Platz.
Vinusha Visvanathan
Teamplayerin durch und durch!
Hilfsbereit, zuverlässig und immer mit einem offenen Ohr – so kennt man Vinusha in der Kanzlei. Mit ihrer aufgeschlossenen Art bringt sie nicht nur frischen Wind ins Team, sondern sorgt auch dafür, dass sich Mandanten und Kollegen jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Kreativität ist ihre Stärke: Ob im Finden praktischer Lösungen oder beim präzisen Arbeiten – Vinusha hat den Blick fürs Detail und das Talent, auch komplexe Aufgaben strukturiert und verlässlich zu meistern. Dabei steht sie jederzeit für ihre Kollegen ein und packt genau da an, wo Unterstützung gebraucht wird.
Abseits des Arbeitsalltags verbringt Vinusha am liebsten Zeit mit ihrer Familie und Freunden. Ihre kreative Seite lebt sie beim Häkeln aus – egal ob kleine Accessoires oder größere Projekte, sie liebt es, mit verschiedenen Ideen und Formen zu experimentieren und etwas Eigenes zu schaffen.
Kurz gesagt: Vinusha verbindet Hilfsbereitschaft, Kreativität und Zuverlässigkeit zu einer Kombination, die unser Team noch stärker macht.
Irmgard Schade – die gute Seele im Hintergrund!
Irmgard sorgt dafür, dass im Kanzleialltag alles stimmt, bevor andere überhaupt ihren Arbeitsplatz erreichen. Mit ihrem Blick fürs Detail und ihrem hohen Anspruch an Ordnung und Sauberkeit schafft sie eine Umgebung, in der konzentriertes Arbeiten erst möglich wird.
Im Bereich Büromanagement und Facility-Management hält Irmgard die Kanzleiräume in Bestform. Sie kümmert sich zuverlässig darum, dass Arbeitsplätze, Gemeinschaftsbereiche und Besprechungsräume stets gepflegt und einladend sind. Unauffällig, aber unverzichtbar – denn eine professionelle Kanzlei beginnt mit einem Umfeld, in dem sich Mitarbeiter und Mandanten wohlfühlen.
Ihre Arbeit erledigt sie mit großer Sorgfalt, Verlässlichkeit und einem festen Qualitätsanspruch. Genau diese Konstanz macht sie zu einer wichtigen Stütze im täglichen Kanzleibetrieb.
Kurz gesagt: Irmgard hält unserer Kanzlei den Rücken frei – Tag für Tag, mit Ruhe, Engagement und einem feinen Gespür für Ordnung.