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Anlagevermögen

13. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dauerhaft dienen.Es gliedert sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.Die Zuordnung richtet sich vor allem nach dem Zweck, für den das Unternehmen einen Vermögenswert hält.Abnutzbares Anlagevermögen wird grundsätzlich über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.Nicht abnutzbares Anlagevermögen, beispielsweise Grund und Boden, unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung.

Was ist Anlagevermögen?

Als Anlagevermögen werden die Vermögenswerte eines Unternehmens bezeichnet, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Diese Definition ergibt sich aus § 247 Absatz 2 HGB.

Entscheidend ist somit nicht allein, wie lange ein Vermögenswert im Unternehmen verbleibt. Maßgeblich ist insbesondere seine betriebliche Zweckbestimmung. Eine Maschine, die für die eigene Produktion eingesetzt wird, gehört regelmäßig zum Anlagevermögen. Hält das Unternehmen dieselbe Maschine dagegen zum Weiterverkauf, ist sie grundsätzlich dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

Typische Bestandteile des Anlagevermögens sind Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Beteiligungen, Patente und entgeltlich erworbene Software.

Welche Arten von Anlagevermögen gibt es?

Die handelsrechtliche Bilanzgliederung unterscheidet nach § 266 Absatz 2 HGB drei Gruppen:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperliche Werte. Dazu gehören insbesondere:

  • entgeltlich erworbene Software,
  • Patente und Lizenzen,
  • Konzessionen,
  • Marken- und Nutzungsrechte sowie
  • ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert.

Sachanlagen

Sachanlagen sind körperliche Vermögensgegenstände, die dauerhaft betrieblich genutzt werden. Beispiele sind:

  • Grundstücke und Gebäude,
  • technische Anlagen und Maschinen,
  • Fahrzeuge,
  • Büro- und Geschäftsausstattung sowie
  • Anlagen im Bau.

Finanzanlagen

Finanzanlagen dienen regelmäßig einer längerfristigen finanziellen oder strategischen Verbindung. Dazu zählen insbesondere:

  • Beteiligungen,
  • Anteile an verbundenen Unternehmen,
  • langfristig gehaltene Wertpapiere und
  • langfristige Ausleihungen.

Anlagevermögen und Umlaufvermögen: Was ist der Unterschied?

Die Abgrenzung richtet sich grundsätzlich nach der beabsichtigten betrieblichen Verwendung.

AnlagevermögenUmlaufvermögen
Dient dem Geschäftsbetrieb dauerhaftIst zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Veräußerung bestimmt
Beispielsweise Produktionsmaschine oder BetriebsgebäudeBeispielsweise Warenbestand oder Rohstoffe
Häufig mehrjährige NutzungRegelmäßig kurzfristiger Umsatzprozess
Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich abgeschriebenBewertung richtet sich nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen

Die tatsächliche Nutzungsdauer ist ein wichtiges Indiz, aber nicht das alleinige Abgrenzungsmerkmal. So können auch Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, wenn das Unternehmen sie dauerhaft halten möchte.

Wie wird Anlagevermögen bewertet?

Bei der erstmaligen Erfassung wird Anlagevermögen grundsätzlich mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis beispielsweise auch zurechenbare Nebenkosten, die erforderlich sind, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Die Einzelheiten regelt § 255 HGB.

Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind handelsrechtlich über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Steuerlich werden abnutzbare Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der zulässigen Abschreibungen angesetzt. Maßgeblich sind insbesondere § 6 EStG und § 7 EStG.

Nicht jedes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wird planmäßig abgeschrieben. Grund und Boden sowie bestimmte Finanzanlagen gelten beispielsweise als nicht abnutzbar. Eine Wertminderung kann unter den jeweiligen handels- oder steuerrechtlichen Voraussetzungen dennoch zu einer außerplanmäßigen Abschreibung beziehungsweise einem niedrigeren Wertansatz führen.

Beispiel für Anlagevermögen

Ein Produktionsunternehmen kauft eine Maschine für 100.000 Euro und setzt sie dauerhaft zur Herstellung seiner Produkte ein. Die Maschine gehört zum Sachanlagevermögen.

Beträgt ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zehn Jahre und wird die lineare Abschreibung angewendet, ergibt sich bei vereinfachter Betrachtung eine jährliche Abschreibung von 10.000 Euro:

100.000 Euro ÷ 10 Jahre = 10.000 Euro pro Jahr

Durch die Abschreibung verringert sich der Buchwert der Maschine grundsätzlich jedes Jahr. Bei einer Anschaffung während des laufenden Wirtschaftsjahrs ist die zeitanteilige Abschreibung zu beachten.

Welche Bedeutung hat das Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen zeigt, welche Ressourcen langfristig im Unternehmen gebunden sind. Seine Zusammensetzung kann Hinweise auf das Geschäftsmodell, die Kapitalintensität und den Investitionsbedarf geben.

Ein hoher Anteil des Anlagevermögens ist jedoch nicht automatisch positiv oder negativ. Produktionsunternehmen benötigen typischerweise mehr Maschinen und Gebäude als Beratungs- oder Softwareunternehmen. Für eine wirtschaftliche Beurteilung müssen deshalb unter anderem Branche, Finanzierung, Ertragskraft, Auslastung und Alter der Anlagen berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Anlagevermögen

Was gehört zum Anlagevermögen?

Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände beziehungsweise Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Dazu können insbesondere Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Software, Patente und Beteiligungen zählen.

Ist ein Fahrzeug Anlagevermögen?

Ein Fahrzeug gehört regelmäßig zum Anlagevermögen, wenn es dauerhaft betrieblich genutzt wird. Ein Fahrzeughändler ordnet zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge dagegen grundsätzlich dem Umlaufvermögen zu.

Gehört Software zum Anlagevermögen?

Entgeltlich erworbene und dauerhaft eingesetzte Software kann als immaterieller Vermögensgegenstand zum Anlagevermögen gehören. Die konkrete bilanzielle Behandlung hängt unter anderem von der Art des Erwerbs und der Nutzung ab.

Werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschrieben?

Nein. Planmäßige Abschreibungen betreffen grundsätzlich abnutzbares Anlagevermögen. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grund und Boden werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Betriebsvermögen?

Das Betriebsvermögen umfasst grundsätzlich sämtliche dem Betrieb zuzurechnenden Wirtschaftsgüter und Schulden. Das Anlagevermögen ist ein Teil davon und umfasst die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dauerhaft dienen. Daneben gehört insbesondere das Umlaufvermögen zum Betriebsvermögen.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften zum Anlagevermögen sind insbesondere:

Fazit

Anlagevermögen umfasst die Vermögenswerte, die einem Unternehmen dauerhaft dienen. Für die zutreffende Einordnung kommt es vor allem auf die betriebliche Zweckbestimmung an. Die Zuordnung beeinflusst sowohl den Ausweis in der Bilanz als auch die Bewertung und die steuerliche Abschreibung.