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Immobilie mit Freunden kaufen: 3 Steuermodelle, die Immobilieninvestoren kennen sollten

11. Oktober 2026

Mit drei Freunden eine Immobilie kaufen und auf bestimmte Gewinne nur rund 15 % statt bis zu 45 % Einkommensteuer zahlen?

Blog

Das kann funktionieren.

Entscheidend ist allerdings, wie die Immobilie gekauft, finanziert und später genutzt oder verkauft wird.

Denn wer gemeinsam mit Freunden in Immobilien investiert, hat verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Die drei interessantesten Modelle sind:

  1. Immobilien-GmbH
  2. Vermögensverwaltende Personengesellschaft
  3. Immobilienkauf mit partiarischem Darlehen

Besonders das dritte Modell wird häufig übersehen.

Doch welches Modell spart tatsächlich Steuern?

1. Immobilien-GmbH: Immobiliengewinne mit rund 15 % versteuern?

Eine Möglichkeit besteht darin, gemeinsam eine Immobilien-GmbH zu gründen.

Die Freunde werden Gesellschafter und die GmbH kauft die Immobilie.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Besteuerung.

Die GmbH unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag.

Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % ergibt sich einschließlich Solidaritätszuschlag eine Belastung von 15,825 %.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Immobilien-GmbH zusätzlich die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung nutzen.

Dadurch können die begünstigten Erträge aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer freigestellt werden.

Beispiel: 100.000 Euro Immobiliengewinn

Eine begünstigte Immobilien-GmbH erzielt 100.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn aus der Vermietung.

Bei 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich folgende Rechnung:

  • Gewinn: 100.000 Euro
  • Körperschaftsteuer: 15.000 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 825 Euro
  • Verbleibender Gewinn: 84.175 Euro

Mehr als 84.000 Euro könnten damit in der GmbH verbleiben und für weitere Immobilieninvestitionen genutzt werden.

Das macht diese Gestaltung besonders für Investoren interessant, die langfristig Immobilienvermögen aufbauen möchten.

Achtung beim Immobilienverkauf

Ein häufiger Irrtum lautet:

„Mit einer Immobilien-GmbH zahle ich auch beim Verkauf immer nur rund 15 % Steuern.“

So einfach ist es nicht.

Ob die erweiterte Gewerbesteuerkürzung greift, hängt unter anderem von der Tätigkeit der Gesellschaft und der konkreten Veräußerung ab.

Insbesondere gewerblicher Grundstückshandel, schädliche Nebentätigkeiten oder die zeitliche Abwicklung der letzten Immobilie können steuerliche Nachteile auslösen.

Dann kann zusätzlich Gewerbesteuer entstehen, wodurch die Gesamtbelastung je nach Gemeinde in die Größenordnung von 30 % steigen kann.

Ein weiterer Nachteil: Ausschüttungen

Solange die Gewinne in der GmbH verbleiben, kann die niedrige Besteuerung vorteilhaft sein.

Werden die Gewinne jedoch an die Gesellschafter ausgeschüttet, entsteht grundsätzlich eine weitere Steuerbelastung.

Deshalb eignet sich eine Immobilien-GmbH besonders für Investoren, die Gewinne langfristig reinvestieren möchten.

Wichtig: Auch die Haftungsbeschränkung schützt nicht vor persönlich übernommenen Bürgschaften gegenüber Banken.

2. Vermögensverwaltende GbR oder KG: Steuerliche Verluste nutzen

Eine zweite Möglichkeit ist der gemeinsame Immobilienkauf über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.

Hier kommen beispielsweise eine GbR oder eine entsprechend ausgestaltete KG infrage.

Der steuerliche Vorteil:

Die Einkünfte werden grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet.

Bei vermieteten Immobilien können unter anderem folgende Aufwendungen steuerlich relevant sein:

  • Schuldzinsen
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Abschreibungen
  • Verwaltungskosten
  • weitere abzugsfähige Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nachgewiesen werden, die zu einer höheren jährlichen Abschreibung führt.

Beispiel: Steuerliche Verluste trotz positiver Liquidität

Vier Freunde erwerben gemeinsam ein Mehrfamilienhaus.

Durch Schuldzinsen, Abschreibungen und abzugsfähige Aufwendungen entsteht im ersten Jahr ein steuerlicher Verlust von insgesamt 40.000 Euro.

Bei gleichmäßiger Beteiligung entfallen auf jeden Gesellschafter 10.000 Euro.

Sind die Verluste steuerlich anzuerkennen und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar, kann das zu einer Einkommensteuerentlastung führen.

Bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 42 % wären das rechnerisch:

10.000 Euro × 42 % = 4.200 Euro Steuerentlastung pro Gesellschafter.

Entscheidend ist allerdings, dass die steuerlichen Verluste tatsächlich anerkannt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlustverrechnung erfüllt sind.

Was passiert, wenn die Immobilie später hohe Gewinne erzielt?

Dann kann eine andere Gesellschaftsstruktur sinnvoll werden.

Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Überführung in eine Kapitalgesellschaft wirtschaftlich und steuerlich Vorteile bietet.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten.

Ein Formwechsel oder eine Einbringung in eine GmbH ist nicht automatisch steuerneutral oder grunderwerbsteuerfrei.

Gerade bei Immobilien müssen Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, stille Reserven und mögliche Sperrfristen sorgfältig geprüft werden.

3. Einer kauft die Immobilie – die anderen finanzieren

Die dritte Gestaltungsmöglichkeit ist weniger bekannt.

Dabei erwerben nicht alle Freunde gemeinsam die Immobilie.

Stattdessen kauft eine Person das Objekt.

Die anderen stellen Kapital zur Verfügung und erhalten dafür eine vertraglich vereinbarte Vergütung.

Das kann beispielsweise über ein partiarisches Darlehen erfolgen.

Dabei handelt es sich um ein Darlehen, dessen Vergütung ganz oder teilweise vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt.

Beispiel: Gewinnabhängige Finanzierung

Ein Investor kauft eine vermietete Immobilie.

Seine Freunde beteiligen sich nicht unmittelbar am Eigentum, sondern finanzieren das Vorhaben über Darlehen.

Die Verträge sehen eine gewinnabhängige Vergütung vor.

Erwirtschaftet das Projekt einen vertraglich definierten Überschuss von 100.000 Euro, könnte ein Darlehensgeber beispielsweise einen Anspruch auf 33.000 Euro erhalten.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Wo liegt der steuerliche Vorteil?

Beim Eigentümer können die steuerlich anzuerkennenden Finanzierungskosten grundsätzlich als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig sein.

Liegt sein persönlicher Grenzsteuersatz bei 45 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag gegebenenfalls bei rund 47,5 %, kann der Abzug zu einer entsprechend hohen steuerlichen Entlastung führen.

Beim Darlehensgeber können die erhaltenen Erträge unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitaleinkünfte der Besteuerung mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen.

Hier kann sich ein steuerlicher Belastungsunterschied ergeben.

Allerdings funktioniert diese Gestaltung nicht automatisch.

Insbesondere muss geprüft werden:

  • Ist das Darlehen steuerlich als Fremdkapital anzuerkennen?
  • Ist die Vergütung angemessen?
  • Besteht eine steuerlich relevante Nähebeziehung?
  • Greift tatsächlich die Abgeltungsteuer?
  • Liegt eine echte Darlehensvereinbarung oder wirtschaftlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vor?
  • Dienen die Finanzierungskosten der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte?

Bei einer gewerblichen Fix-and-Flip-Tätigkeit können sich zudem ganz andere steuerliche Konsequenzen ergeben.

Deshalb sollte ein solches Modell niemals ohne vorherige steuerliche und rechtliche Prüfung umgesetzt werden.

Immobilien-GmbH, Personengesellschaft oder Darlehen: Was ist besser?

Die optimale Gestaltung hängt vor allem von der geplanten Immobilienstrategie ab.

GestaltungMöglicher VorteilWichtiges Risiko
Immobilien-GmbHGeringe laufende Ertragsteuerbelastung bei begünstigter VermietungGewerbesteuer, Ausschüttungsbesteuerung
Vermögensverwaltende PersonengesellschaftPersönliche Nutzung steuerlicher VerlusteHaftung, Verlustverrechnung, spätere Umstrukturierung
Partiarisches DarlehenFlexible Finanzierung und mögliche Unterschiede bei der BesteuerungSteuerliche Anerkennung, Vertragsgestaltung

Eine pauschal beste Rechtsform gibt es nicht.

Wer Immobilien langfristig vermieten möchte, benötigt häufig eine andere Struktur als jemand, der Objekte saniert und kurzfristig wieder verkauft.

Welche Fehler sollten Immobilieninvestoren vermeiden?

Besonders häufig werden folgende Punkte unterschätzt:

1. Nur auf den Steuersatz achten

Ein niedriger Steuersatz bringt wenig, wenn spätere Ausschüttungen oder Veräußerungen hohe zusätzliche Steuern auslösen.

2. Immobilien ohne Exit-Strategie kaufen

Bereits beim Kauf sollte klar sein, ob die Immobilie langfristig gehalten, übertragen oder verkauft werden soll.

3. Verträge zwischen Freunden nicht sauber gestalten

Gerade bei mehreren Investoren sollten Beteiligungen, Finanzierung, Gewinnverteilung und Ausstiegsmöglichkeiten eindeutig geregelt sein.

4. Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen unterschätzen

Ein späterer Wechsel der Gesellschaftsstruktur kann erhebliche Steuerbelastungen auslösen.

5. Steuerliche Vorteile ohne Gesamtrechnung beurteilen

Neben Steuern spielen auch Finanzierung, Haftung, laufende Verwaltungskosten und Liquidität eine wichtige Rolle.

Steuerberatung für Immobilieninvestoren in Mülheim an der Ruhr und Duisburg

Wer gemeinsam mit Freunden, Geschäftspartnern oder Familienmitgliedern Immobilien erwerben möchte, sollte die steuerliche Struktur möglichst vor dem Kauf festlegen.

Als digitale Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Immobilieninvestoren und Unternehmer aus Mülheim an der Ruhr, Duisburg und dem gesamten Ruhrgebiet bei der steuerlichen Gestaltung ihrer Investitionen.

Dabei betrachten wir unter anderem:

  • Immobilien-GmbH und vermögensverwaltende Gesellschaften
  • steuerliche Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungen
  • Abschreibungen und Werbungskosten
  • steuerliche Gestaltung von Beteiligungen
  • Immobilienverkauf und langfristige Vermögensplanung
  • Holding-Strukturen und Unternehmensnachfolge

Fazit: Die richtige Struktur entscheidet über die Steuerbelastung

Wer mit drei Freunden eine Immobilie kaufen möchte, hat mehr Möglichkeiten als den klassischen gemeinsamen Immobilienkauf.

Eine Immobilien-GmbH kann bei langfristiger Vermietung und Reinvestition steuerlich attraktiv sein.

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann Vorteile bieten, wenn steuerliche Verluste entstehen.

Und ein partiarisches Darlehen kann eine interessante Alternative sein, wenn einzelne Investoren Kapital zur Verfügung stellen möchten, ohne selbst Eigentümer zu werden.

Der entscheidende Punkt: Nicht jede Gestaltung funktioniert bei jeder Immobilie.

Die steuerlich richtige Struktur hängt davon ab, wie das Objekt finanziert, genutzt und später verwertet werden soll.

Sie planen einen Immobilienkauf mit mehreren Investoren und möchten wissen, welche Struktur steuerlich sinnvoll ist?

Die DBTax Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützt Sie bei der steuerlichen Planung Ihrer Immobilieninvestition – möglichst bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

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