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BMF-Schreiben

13. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

BMF-Schreiben sind Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen.

Sie erläutern, wie die Finanzverwaltung steuerrechtliche Vorschriften auslegt und anwendet.

BMF-Schreiben binden grundsätzlich die Finanzbehörden, nicht jedoch Steuerpflichtige und Finanzgerichte.

Sie haben weder Gesetzesrang noch können sie gesetzliche Vorschriften ändern.

Steuerpflichtige können eine günstigere Rechtsauffassung vertreten und gegen einen entsprechenden Steuerbescheid vorgehen.

Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob das jeweilige Schreiben noch gilt, geändert oder aufgehoben wurde.


Was ist ein BMF-Schreiben?

Ein BMF-Schreiben ist eine allgemeine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen. Es enthält Vorgaben zur Auslegung und Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften durch die Finanzverwaltung.

BMF-Schreiben können beispielsweise:

  • neue Steuergesetze erläutern,
  • Zweifelsfragen klären,
  • auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs reagieren,
  • Verwaltungsverfahren vereinheitlichen,
  • Berechnungsbeispiele enthalten oder
  • Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen vorsehen.

Viele Schreiben werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegeben.

Wen bindet ein BMF-Schreiben?

BMF-Schreiben richten sich grundsätzlich an die Finanzverwaltung. Finanzämter müssen die darin enthaltenen Anweisungen bei der Bearbeitung vergleichbarer Fälle regelmäßig beachten.

Steuerpflichtige und ihre Berater sind dagegen nicht unmittelbar an ein BMF-Schreiben gebunden. Sie können in ihrer Steuererklärung oder im Rechtsbehelfsverfahren eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Auch Finanzgerichte sind nicht an BMF-Schreiben gebunden. Sie entscheiden ausschließlich auf Grundlage des geltenden Rechts und legen die maßgeblichen Vorschriften eigenständig aus.

Welche Stellung hat ein BMF-Schreiben?

BMF-Schreiben stehen in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetzen und Rechtsverordnungen.

Vereinfacht gilt folgende Rangfolge:

RechtsquelleBedeutung
Verfassungs- und UnionsrechtVorrangige rechtliche Maßstäbe
SteuergesetzeVerbindliche gesetzliche Regelungen
RechtsverordnungenAuf gesetzlicher Ermächtigung beruhende Vorschriften
RechtsprechungVerbindliche Entscheidung des Einzelfalls und wichtige Auslegungshilfe
BMF-SchreibenInterne Bindung der Finanzverwaltung
FachliteraturNicht bindende Auslegung und wissenschaftliche Einordnung

Ein BMF-Schreiben darf ein Gesetz weder erweitern noch einschränken. Widerspricht eine Verwaltungsanweisung dem höherrangigen Recht, müssen Finanzgerichte sie nicht anwenden.

Welche Bedeutung haben BMF-Schreiben in der Praxis?

Obwohl BMF-Schreiben keine Gesetze sind, haben sie erhebliche praktische Bedeutung. Sie zeigen, wie Finanzämter bestimmte Sachverhalte voraussichtlich behandeln werden.

Für Unternehmen und Berater bieten sie daher insbesondere Orientierung bei:

  • Steuererklärungen,
  • Unternehmensgestaltungen,
  • Betriebsprüfungen,
  • Einspruchsverfahren und
  • der Dokumentation steuerlicher Sachverhalte.

Die Befolgung eines BMF-Schreibens verhindert jedoch nicht in jedem Fall spätere steuerliche Änderungen. Das gilt insbesondere, wenn sich die Rechtsprechung oder die Gesetzeslage ändert.

Können sich Steuerpflichtige auf ein BMF-Schreiben berufen?

Enthält ein veröffentlichtes BMF-Schreiben eine für den Steuerpflichtigen günstige Verwaltungsregelung, wird das Finanzamt diese grundsätzlich beachten.

Ein Anspruch auf eine gesetzeswidrige Begünstigung entsteht dadurch jedoch regelmäßig nicht. Auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz lässt sich grundsätzlich kein Anspruch auf eine rechtswidrige Verwaltungspraxis ableiten.

Besondere Bedeutung können ausdrückliche Übergangs- oder Vertrauensschutzregelungen haben. Ob sie im konkreten Fall anwendbar sind, hängt vom Wortlaut und zeitlichen Anwendungsbereich des Schreibens ab.

Was passiert bei einem Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung?

Entscheidet der Bundesfinanzhof eine Rechtsfrage anders als die Finanzverwaltung, wird das Urteil grundsätzlich zunächst im konkreten Verfahren wirksam.

Wird eine Entscheidung im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht, wendet die Finanzverwaltung sie grundsätzlich auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus an.

Mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass kann die Finanzverwaltung anordnen, dass ein Urteil über den konkreten Fall hinaus nicht angewendet werden soll. Ein solcher Erlass bindet die Finanzgerichte ebenfalls nicht.

Kann man gegen ein BMF-Schreiben klagen?

Gegen ein BMF-Schreiben selbst kann ein Steuerpflichtiger regelmäßig weder Einspruch einlegen noch unmittelbar Klage erheben. Das Schreiben ist grundsätzlich kein an ihn gerichteter Verwaltungsakt.

Rechtsschutz besteht gegen die konkrete Entscheidung des Finanzamts, beispielsweise gegen einen Steuerbescheid, der auf der Verwaltungsauffassung beruht. Im Einspruchs- und Klageverfahren kann der Steuerpflichtige darlegen, weshalb diese Auffassung gegen das Gesetz oder die Rechtsprechung verstößt.

Wo werden BMF-Schreiben veröffentlicht?

BMF-Schreiben sind insbesondere über die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar. Schreiben von allgemeiner Bedeutung werden regelmäßig auch im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Zur eindeutigen Identifizierung enthalten sie typischerweise:

  • das Veröffentlichungsdatum,
  • die Bezeichnung des steuerlichen Themas,
  • ein Geschäftszeichen,
  • eine Dokumentennummer und
  • Regelungen zum zeitlichen Anwendungsbereich.

Fachzeitschriften und Steuerdatenbanken veröffentlichen die Schreiben ebenfalls. Maßgeblich sollte jedoch die amtliche Fassung sein.

Wie prüft man, ob ein BMF-Schreiben noch gilt?

BMF-Schreiben können geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Vor ihrer Anwendung sollte daher geprüft werden:

  • ob ein neueres Schreiben zum selben Thema existiert,
  • für welche Zeiträume die Regelung gilt,
  • ob spätere Gesetze die Rechtslage verändert haben,
  • ob neue Rechtsprechung ergangen ist und
  • ob Übergangsregelungen zu beachten sind.

Das BMF veröffentlicht regelmäßig eine Positivliste der weiterhin anzuwendenden Schreiben und gleichlautenden Erlasse. Die Aufnahme in diese Liste ersetzt jedoch nicht die Prüfung späterer Rechtsänderungen.

BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen

Neben BMF-Schreiben gibt es weitere Formen steuerlicher Verwaltungsanweisungen:

VerwaltungsanweisungBedeutung
Gleichlautende LändererlasseAbgestimmte Anweisungen der obersten Finanzbehörden der Länder
AnwendungserlasseZusammenfassende Erläuterungen zu einem Steuergesetz, etwa der Anwendungserlass zur Abgabenordnung
SteuerrichtlinienVon der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene allgemeine Verwaltungsanweisungen
VerfügungenAnweisungen einer Oberfinanzdirektion oder Landesfinanzbehörde
Schreiben einzelner FinanzämterRegelmäßig nur für den konkreten Vorgang bedeutsam

Die Reichweite und Bindungswirkung hängen von der herausgebenden Behörde und dem Adressatenkreis ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein BMF-Schreiben ein Gesetz?

Nein. Ein BMF-Schreiben ist eine Verwaltungsanweisung und besitzt keinen Gesetzesrang.

Muss sich das Finanzamt an ein BMF-Schreiben halten?

Die Finanzverwaltung ist grundsätzlich an die für sie geltenden BMF-Schreiben gebunden. Änderungen des Rechts oder besondere Umstände des Einzelfalls können jedoch zu einer anderen Beurteilung führen.

Muss sich ein Steuerpflichtiger daran halten?

Nein. Steuerpflichtige dürfen eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass das Finanzamt zunächst der Verwaltungsanweisung folgt.

Bindet ein BMF-Schreiben den Bundesfinanzhof?

Nein. Weder Finanzgerichte noch der Bundesfinanzhof sind an die Rechtsauffassung des BMF gebunden.

Kann ein BMF-Schreiben rückwirkend gelten?

BMF-Schreiben können Aussagen zur Anwendung auf vergangene oder noch offene Besteuerungszeiträume enthalten. Ob eine belastende rückwirkende Anwendung zulässig ist, hängt insbesondere von Gesetz, Vertrauensschutz und Bestandskraft ab.

Fazit

BMF-Schreiben erläutern die Auffassung der Finanzverwaltung zu steuerrechtlichen Vorschriften und sorgen für eine möglichst einheitliche Verwaltungspraxis. Sie sind deshalb für Steuerpflichtige und Berater eine wichtige Orientierungshilfe.

Sie ersetzen jedoch weder das Gesetz noch die Rechtsprechung. Vor ihrer Anwendung müssen stets Gültigkeit, zeitlicher Anwendungsbereich und mögliche abweichende Gerichtsentscheidungen geprüft werden.