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Buchwert

13. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut oder eine Schuld zu einem bestimmten Zeitpunkt bilanziert wird.

Er entspricht nicht zwingend dem Marktwert oder dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis.

Bei abnutzbarem Anlagevermögen ergibt er sich regelmäßig aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisherigen Abschreibungen.

Wertminderungen, Zuschreibungen, nachträgliche Anschaffungskosten und steuerliche Sonderregelungen können den Buchwert verändern.

Die Handelsbilanz und die Steuerbilanz können für dasselbe Wirtschaftsgut unterschiedliche Buchwerte ausweisen.

Beim Verkauf eines Wirtschaftsguts beeinflusst der Buchwert die Höhe des entstehenden Gewinns oder Verlusts.


Was ist der Buchwert?

Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand, ein steuerliches Wirtschaftsgut, eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung in der Bilanz angesetzt wird. Er ergibt sich aus den jeweils anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.

Der Buchwert ist deshalb keine eigenständige Bewertungsmethode. Er bezeichnet vielmehr das Ergebnis der bilanziellen Bewertung zu einem bestimmten Stichtag.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • der handelsrechtliche Buchwert,
  • der steuerliche Buchwert und
  • der Buchwert des Eigenkapitals beziehungsweise eines Unternehmens.

Handels- und Steuerbilanz können unterschiedliche Wertansätze enthalten. Der Buchwert muss daher stets im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem betrachtet werden.

Wie wird der Buchwert berechnet?

Bei einem entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstand bilden grundsätzlich die Anschaffungskosten den Ausgangswert. Bei einem selbst hergestellten Vermögensgegenstand sind regelmäßig die Herstellungskosten maßgeblich. Die Begriffe definiert § 255 HGB.

Für ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann der fortgeführte Buchwert vereinfacht wie folgt berechnet werden:

Buchwert = Anschaffungs- oder Herstellungskosten + nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten – kumulierte Abschreibungen + Zuschreibungen

Je nach Sachverhalt können außerdem Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, Übertragungen stiller Reserven oder andere Korrekturen zu berücksichtigen sein.

Die einfache Formel aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen eignet sich daher nur für einen Sachverhalt ohne weitere Wertveränderungen.

Beispiel zur Berechnung des Buchwerts

Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine für 100.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Bei linearer Abschreibung beläuft sich die jährliche Abschreibung vereinfachend auf 10.000 Euro.

Nach drei vollständigen Jahren ergibt sich folgender Buchwert:

  • Anschaffungskosten: 100.000 Euro
  • kumulierte Abschreibungen: 30.000 Euro
  • Buchwert: 70.000 Euro

100.000 Euro – 30.000 Euro = 70.000 Euro

Wird die Maschine anschließend für 80.000 Euro verkauft und bleiben Veräußerungskosten außer Betracht, entsteht ein Buchgewinn von 10.000 Euro:

80.000 Euro Veräußerungserlös – 70.000 Euro Buchwert = 10.000 Euro Buchgewinn

Ein Verkauf für lediglich 60.000 Euro würde entsprechend zu einem Buchverlust von 10.000 Euro führen.

Wie verändert sich der Buchwert?

Der Buchwert bleibt nach dem erstmaligen Ansatz nicht zwingend unverändert. Er kann sich insbesondere verändern durch:

  • planmäßige Abschreibungen,
  • außerplanmäßige Abschreibungen,
  • steuerliche Absetzungen für Abnutzung,
  • Sonderabschreibungen,
  • Zuschreibungen,
  • nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • Teilwertabschreibungen,
  • Übertragungen stiller Reserven und
  • Wertaufholungen.

Planmäßige Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstands auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer.

Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen darüber hinausgehende Wertminderungen. Entfällt der Grund für eine frühere außerplanmäßige Abschreibung, kann beziehungsweise muss der Wertansatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wieder erhöht werden.

Was gilt für das Anlagevermögen?

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Bei abnutzbarem Anlagevermögen wird der Buchwert regelmäßig durch planmäßige Abschreibungen reduziert.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Maschinen,
  • Fahrzeuge,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Gebäude sowie
  • bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände.

Grundstücke und Beteiligungen gehören zwar ebenfalls zum Anlagevermögen, unterliegen aber regelmäßig keiner planmäßigen Abschreibung wegen zeitlicher Abnutzung. Bei ihnen kann sich der Buchwert insbesondere durch außerplanmäßige Abschreibungen und spätere Zuschreibungen verändern.

Steuerrechtlich sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Absetzungen und ähnliche Abzüge, anzusetzen.

Was gilt für das Umlaufvermögen?

Die Aussage, beim Umlaufvermögen gebe es keine Abschreibungen, ist unzutreffend. Zwar wird das Umlaufvermögen nicht planmäßig über eine Nutzungsdauer abgeschrieben. Wertminderungen am Bilanzstichtag können jedoch eine Abschreibung erforderlich machen.

Zum Umlaufvermögen gehören insbesondere:

  • Vorräte,
  • Forderungen,
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens,
  • Bankguthaben und
  • Kassenbestände.

Nach § 253 Absatz 4 HGB sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens grundsätzlich auf einen niedrigeren Börsen- oder Marktpreis beziehungsweise einen niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.

Bei einer zweifelhaften Forderung kann beispielsweise eine Einzelwertberichtigung erforderlich sein. Bei uneinbringlichen Forderungen ist der Buchwert grundsätzlich vollständig zu korrigieren.

Steuerrechtlich darf bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ein niedrigerer Teilwert grundsätzlich nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Kann der Buchwert null Euro betragen?

Der Buchwert eines Vermögensgegenstands kann nach vollständiger Abschreibung null Euro betragen. In der Anlagenbuchhaltung wird teilweise ein Erinnerungswert von einem Euro fortgeführt, solange sich der Vermögensgegenstand noch im Unternehmen befindet.

Ein Buchwert von null Euro bedeutet nicht, dass das Wirtschaftsgut wirtschaftlich wertlos oder nicht mehr nutzbar ist. Wird ein vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut noch verwendet oder verkauft, können weiterhin wirtschaftliche Vorteile beziehungsweise ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Buchwert und Marktwert?

BuchwertMarktwert
Bilanzieller Wert nach den geltenden BewertungsvorschriftenAktuell am Markt erzielbarer oder geschätzter Wert
Beruht häufig auf historischen Anschaffungs- oder HerstellungskostenBeruht auf gegenwärtigen Marktverhältnissen
Wird durch Abschreibungen und andere Bilanzkorrekturen beeinflusstWird durch Angebot, Nachfrage und Erwartungen beeinflusst
Kann erheblich vom Verkaufspreis abweichenEntspricht näherungsweise dem möglichen Transaktionspreis

Liegt der Marktwert über dem Buchwert, bestehen regelmäßig stille Reserven. Liegt er darunter, kann eine Wertminderung vorliegen. Ob daraus eine Abschreibung folgt, hängt vom betroffenen Vermögensgegenstand und den anwendbaren handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften ab.

Buchwert, Teilwert und gemeiner Wert

Der steuerliche Buchwert ist vom Teilwert und vom gemeinen Wert abzugrenzen.

Der Teilwert ist nach § 6 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist von der Fortführung des Betriebs auszugehen.

Der gemeine Wert wird dagegen grundsätzlich durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte. Dabei sind alle preisbeeinflussenden Umstände zu berücksichtigen.

Der Buchwert kann mit einem dieser Werte übereinstimmen. Eine solche Übereinstimmung ist jedoch nicht zwingend.

Was ist der Buchwert einer Verbindlichkeit?

Auch Verbindlichkeiten und Rückstellungen besitzen einen bilanziellen Buchwert. Dieser entspricht dem Wert, mit dem die Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird.

Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Abhängig von der Art und Laufzeit der Verpflichtung können insbesondere Abzinsungen, Aufzinsungen, Wechselkursänderungen oder Neubewertungen den Buchwert beeinflussen.

Bei Verbindlichkeiten beschreibt der Buchwert somit nicht einen Vermögenswert, sondern die bilanzierte Belastung des Unternehmens.

Was bedeutet der Buchwert eines Unternehmens?

Mit dem Buchwert eines Unternehmens ist häufig dessen bilanzielles Eigenkapital gemeint. Dieses ergibt sich vereinfacht aus der Differenz zwischen den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden:

Buchwert des Eigenkapitals = bilanzierte Vermögenswerte – bilanzierte Schulden

Dieser Wert entspricht nicht zwingend dem Unternehmenswert. Nicht bilanzierte stille Reserven, selbst geschaffene immaterielle Werte, Ertragserwartungen und ein originärer Geschäfts- oder Firmenwert können dazu führen, dass der tatsächliche Unternehmenswert erheblich vom bilanziellen Eigenkapital abweicht.

Was sagt das Kurs-Buchwert-Verhältnis aus?

Das Kurs-Buchwert-Verhältnis setzt den Börsenkurs einer Aktie ins Verhältnis zum anteiligen Buchwert des Eigenkapitals:

Kurs-Buchwert-Verhältnis = Aktienkurs ÷ Buchwert je Aktie

Ein Kurs-Buchwert-Verhältnis unter eins bedeutet, dass der Börsenwert niedriger als das bilanzielle Eigenkapital ist. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine Unterbewertung. Der Markt kann beispielsweise Verluste, Risiken, geringe Ertragsaussichten oder eine Überbewertung bilanzieller Vermögenswerte erwarten.

Das Kurs-Buchwert-Verhältnis sollte daher nicht isoliert zur Unternehmensbewertung verwendet werden.

Welche Bedeutung hat der Buchwert bei Umstrukturierungen?

Der Buchwert ist auch bei Einbringungen, Umwandlungen und Übertragungen von Wirtschaftsgütern von Bedeutung. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Vermögenswerte zu Buchwerten oder Zwischenwerten übertragen werden.

Eine Buchwertfortführung verhindert zunächst die Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven. Die stillen Reserven gehen jedoch regelmäßig nicht unter, sondern bleiben steuerverhaftet und werden bei einer späteren Realisation besteuert.

Ob eine Buchwertfortführung zulässig ist, richtet sich nach der jeweils einschlägigen Vorschrift, etwa im Einkommensteuer- oder Umwandlungssteuerrecht.

Häufig gestellte Fragen zum Buchwert

Ist der Buchwert der aktuelle Wert eines Wirtschaftsguts?

Nein. Der Buchwert ist ein bilanzieller Wert. Er kann deutlich über oder unter dem aktuellen Marktwert liegen.

Ist der Buchwert immer der Anschaffungspreis abzüglich Abschreibungen?

Nein. Auch nachträgliche Anschaffungskosten, Zuschreibungen, Sonderabschreibungen und weitere Wertkorrekturen können den Buchwert beeinflussen.

Werden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens abgeschrieben?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Wertminderung erfüllt sind. Sie werden jedoch nicht planmäßig über eine Nutzungsdauer abgeschrieben.

Was passiert, wenn der Verkaufspreis über dem Buchwert liegt?

Die Differenz führt grundsätzlich zu einem Buchgewinn. Steuerlich kann dadurch insbesondere eine bislang nicht ausgewiesene stille Reserve realisiert werden.

Kann der steuerliche Buchwert vom handelsrechtlichen Buchwert abweichen?

Ja. Unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften können zu abweichenden Buchwerten in Handels- und Steuerbilanz führen.

Ist ein Wirtschaftsgut mit einem Buchwert von null Euro wertlos?

Nein. Es kann weiterhin genutzt werden und einen erheblichen Marktwert besitzen.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften im Zusammenhang mit dem Buchwert sind insbesondere:

Fazit

Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut oder eine Schuld zu einem bestimmten Stichtag bilanziert wird. Er entwickelt sich aus dem ursprünglichen Wertansatz unter Berücksichtigung von Abschreibungen und weiteren Wertkorrekturen.

Da Buchwerte an gesetzliche Bilanzierungsregeln anknüpfen, bilden sie aktuelle Marktwerte nicht zwingend ab. Diese Differenz ist insbesondere bei Veräußerungen, Unternehmensbewertungen, Finanzierungen und steuerneutralen Umstrukturierungen von Bedeutung.